Ich war vom Versorgungsamt aufgefordert worden, einen Gutachter aufzusuchen. Dieser untersuchte mich und schrieb dann wohl sein Gutachten und ich bekam 80 GdB und Merkzeichen G und B. Nun soll ich von der Rentenversicherung wegen meines EM Rentenantrags aus zum gleichen Gutachter, ein Neurologe. Ist das denn sinnvoll oder sollte ich die Rentenversicherung nochmal auf diesen Umstand hinweisen
Der Arzt scheint wohl viele Gutachten zu erstellen.
Vielen Dank.
03.06.2018, 07:51
von
KSC
Wer soll beurteilen können ob das sinnvoll ist?
03.06.2018, 15:16
von
Wieso
Ich weiß, dass bei den Milliarden Euro ein paar für den Gutachter egsl sind aber ist es nicht sinnfrei 2 mal in kurzer Zeit den gleichen Gutachter zu beauftragen die gleiche Person zu begutachten.
03.06.2018, 15:32
von
Schorsch
Das Gutachten für die DRV wir etwas ausführlicher ausfallen als das Gutachten für das Versorgungsamt, da es eine ausführliche sozialmedizinische Einschätzung ihres beruflichen Leistungsvermögens enthält, die für des Versorgungsamt unbedeutend ist.
MfG
03.06.2018, 17:47
von
Onkel Otto
Als ich vor 12 Jahren Einladungen zur Begutachtung erhielt, stand in dem Brief, dass man nicht zu Gutachtern sollte bei denen man entweder schon einmal in Behandlung oder zur Begutachtung war. Dann sollte man dies der DRV mitteilen um einen anderen Gutachter zu bekommen. Keine Ahnung ob das immer noch so ist, aber ich würde deshalb bei der DRV nachfragen.
04.06.2018, 10:30
Experten-Antwort
Hallo Wieso,
gern können Sie Ihren Rentenversicherungsträger auf das bereits vom gleichen Gutachter erstellte Gutachten hinweisen. Prinzipiell ist aber davon auszugehen, dass dieses Gutachten nicht das nunmehr zu erstellende Gutachten ersetzen kann, da es mit einer anderen Zielsetzung erstellt wurde. Insoweit möchte ich auch auf den Beitrag von „Schorsch“ verweisen.