Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater war von 1978 bis 1988 Landwirt und hat in das polnische Sondersystem KRUS eingezahlt. Da die Zeit nicht nach dem FRG berücksichtigt wird, könnte vielleicht ein Anspruch nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht auf die polnische Rente bestehen.
In der Zeit war er ebenfalls parallel Beschäftigt und die Zeiten werden nach dem FRG berücksichtigt.
Die Frage ist nun, ob § 31 FRG in dem Fall Anwendung findet. Es liegen zwar deckungsgleiche Zeiten vor aber nur aus der Beschäftigung und die Zeit als Landwirt wird im FRG gar nicht berücksichtigt.
Gruß
Andreas