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Experten-Antwort

31 Jahre umsonst, keine EM-Rente?

von Alberth06.03.2014 | 14:28
2399 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 57 J und habe über 37 Rentenpunkte. Ich war von 2008 bis 2011 ca. 3 Jahre Selbständig und konnte wg. Unterhaltszahlungen keine RV-Beiträge und teilw. auch keine KV-Beiträge leisten. Das wurde mir zum Verhängnis als ich Mitte 2011 ernsthaft erkrankte und jetzt 80% GdB bin. Trotzdem habe ich es geschafft und bin seit 06.2012 fest angestellt. Trotz meiner 80% fahre ich 70.000km/a für den Arbeitgeber. Jetzt war ich einige Wochen Krank und es stehen Nachsorgeuntersuchungen an,...! Vermutlich blende ich meine Gesundheit seit Monaten aufgrund von Existenzängsten aus. (Außer Arbeit keine sozialen Kontakte,- keine Energie für Hobby,.. ) Ist mein Worst-Case Szenario begründet oder wäre es EM-Renten unschädlich wenn ich jetzt zum Arzt gehe und der sog. "Leistungsfall" mit AU-schreibung eintreten würde. Ich habe ja erst ca.20 Monate in den letzen 5Jahren wieder eingezahlt. Ich habe echte Existenzangst, dass ich zwar Krankengeld bis zur Aussteuerung bekäme und evtl. ca. 18m Alg1 theor. möglich sind. Aber falls ich dann wirklich nicht mehr kann zum Sozialfall (Hartz4) werde? Ich weiß nicht ob ich noch 16 Monate ohne längere Krankschreibung durchhalten kann (wg. Versicherungsrechtl. Vorraussetzung). Wie groß ist die Gefahr, dass ich dann mit ca. 60 Jahren krank, ohne Job und ohne EM-Rentenanspruch dastehe? Vielen Dank für Ihre Einschätzung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Ob der Leistungsfall der Erwerbsunfähigkeit bereits eingetreten ist kann nur aufgrund von ärztlichen Unterlagen bzw. Begutachtungen geklärt werden.

2. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

FF. Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

- Die sogenannte allgemeine Wartezeit (fünf Jahre) muss vorliegen.

-In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen).

Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor Eintritt des Leistungsfalls nicht erfüllt, kann keine Rentengewährung erfolgen.

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8 Antworten

Katiam 06.03.2014 | 19:28
Lieber Experte es stimmt zwar alles, was Sie schreiben, doch hätte ich mir gewünscht, dass man anders auf die Fragen von Alberth eingeht. Vielleicht tut es noch ein anderer User. Ich kenne mich in rechtlichen Dingen nicht so aus, aber ich denke, dass es so hinkommen kann, dass zu den 21 Monaten noch Monate der Krankschreibung und die Zeit der Arbeitslosigkeit zusammen reicht, damit die 3 Jahre zusammenkommen, um Anspruch auf eine EM-Rente zu haben.
W*lfgangam 06.03.2014 | 20:02
Der Fest fehlte, hier komplett: Hallo Alberth, Ihre Feststellung mit den 36 Monaten Pflichtbeiträgen im "Rücken" vor EM ist richtig - ohne wird das grundsätzlich nichts werden können. Aber, es hilft auch leider nicht, diese 36 Monate durchziehen zu wollen, da der med. Leistungsfall längst eingetreten sein kann - vielleicht Mitte 2011 bereits ...in den letzten 5 Jahren davor müssen dann die 36 Monate liegen, und dann 'spontan' die EM-Rente zu beantragen. Rat: versuchen Sie bloß nicht sofort nach dem 36. Monat Pflichtbeitragszeit die EM zu beantragen. Geben Sie sich lieber noch ein halbes Jahr, besser länger, drauf. Je später der EM-Antrag, um so 'günstiger' kann es sein, den med. Dienst auf einen 'neueres' EM-Falldatum 'einzustimmen'. Garantie gibts dafür nicht. Gruß w.
Katiam 06.03.2014 | 20:02
Hallo W*lfgang würde das bedeuten, dass Alberth keine EM-Rente bekommen würde und in H4 fallen würde, wenn das so wäre, dass der Krankheitsfall zurückdatiert werden könnte?
W*lfgangam 06.03.2014 | 19:56
Hallo Alberth, Ihre Feststellung mit den 36 Monaten Pflichtbeiträgen im "Rücken" vor EM ist richtig - ohne wird das grundsätzlich nichts werden können. Aber, es hilft auch leider nicht, diese 36 Monate durchziehen zu wollen, da der med. Leistungsfall längst eingetreten sein kann - vielleicht Mitte 2011 bereits
W*lfgangam 06.03.2014 | 20:11
Hallo Kati, nicht der Krankheitsfall wird zurückdatiert; der bereits länger zurückliegende Krankheitsfall/Diagnose kann zum EM-Fall zu diesem Datum führen. Ja, die möglichen Folgewirkungen (Grundsicherung/Sozialhilfe - H4 ist dann außen vor, weil nicht mehr vermittelbar bzw. nur noch unter 3 Std. tgl. "leistungsfähig" bei voller EM) sehen Sie richtig. Gruß w.
Katiam 06.03.2014 | 20:19
Danke W*lfgang, für die Erläuterung.
W*lfgangam 06.03.2014 | 22:10
Zitat von Alberth anzeigenausblenden
Alberth schrieb

Recht herzliches Dankeschön an Alle Beitragschreiber!!

Ich muß allerdings schon gestehen, dass ich von der recht nüchternen Antwort des Experten der DRV, auch wenn sie wahrscheinlich die knallharte Realität widergibt, etwas enttäuscht war.

Bei den anderen Antworten spüre ich mehr Emphatie, vielleicht auch aufgrund eigener Betroffenhei, - und dass tut einfach gut!

Auch wenn es an den nackten Fakten nix ändert. Ich hatte mich einfach nicht informiert beim Abenteuer Selbständigkeit,- dass ist eben so, -selber schuld.

Danke Kati + Wolfgang für die Mühe!

Hm, ich kann jetzt versuchen, dass ich:

a) meinen stressigen Fulltime-Job mit 60K Brutto/a noch weitermache und hoffe, dass ich es schaffe,.. um im Ernstfall nach mind. ca. 40Monaten, also mind. noch ca. 20 Monate "gesund bleiben", -falls er (Leistungsfall) dann eintritt eine evtl. Absicherung habe.

b) ich horche in mich hinein und such mir einen anderen Job wo ich nicht 3 Bundesländer beackern muss, was allerdings nicht so einfach ist,..

c) ich nehm den "Spatz in der Hand" und geh pfleglich mit meiner Gesundheit um,... Höre mehr auf meinen Körper und erkenne meine Grenzen,-auch wenn es dem Arbeitgeber nicht paßt dass ich nur 40h arbeite und öfter mal Krank bin.

Weniger ist eben mehr, usw.... kann dafür vielleicht sogar ein paar Monate/Jahre länger leben, -aber auf niedrigeren Niveau.

Ist ja auch nicht schlimm, dann kriegen die studierenden Kinder halt Bafög o. müssen mehr jobben.

..., - ich glaub ich hab mich entschieden und werde doch eine Reha beantragen, und öfter mal Krank sein,... auch auf die Gefahr dass ich dann die EM-Rentenoption wg. der 36m und der Dokumentation bei den Ärzten bzw. der GKV im Ernstfall vergessen kann und evtl. gekündigt werde.

Viele Grüße

Albert

Hallo Alberth, halte ich für die beste Idee. Sofern Sie die 'Vorprüfung' überstehen (DRV: ja kann hilfreich sein, wir genehmigen das) kann es tatsächlich wieder Berg auf gehen. Negativ/real möglich: bringt nix/keine Reha - dann heißt's weiter die Zähne zusammen zu beißen. Gruß w. ...alles Gute für die Zukunft!
Albertham 06.03.2014 | 21:45
Recht herzliches Dankeschön an Alle Beitragschreiber!! Ich muß allerdings schon gestehen, dass ich von der recht nüchternen Antwort des Experten der DRV, auch wenn sie wahrscheinlich die knallharte Realität widergibt, etwas enttäuscht war. Bei den anderen Antworten spüre ich mehr Emphatie, vielleicht auch aufgrund eigener Betroffenhei, - und dass tut einfach gut! Auch wenn es an den nackten Fakten nix ändert. Ich hatte mich einfach nicht informiert beim Abenteuer Selbständigkeit,- dass ist eben so, -selber schuld. Danke Kati + Wolfgang für die Mühe! Hm, ich kann jetzt versuchen, dass ich: a) meinen stressigen Fulltime-Job mit 60K Brutto/a noch weitermache und hoffe, dass ich es schaffe,.. um im Ernstfall nach mind. ca. 40Monaten, also mind. noch ca. 20 Monate "gesund bleiben", -falls er (Leistungsfall) dann eintritt eine evtl. Absicherung habe. b) ich horche in mich hinein und such mir einen anderen Job wo ich nicht 3 Bundesländer beackern muss, was allerdings nicht so einfach ist,.. c) ich nehm den "Spatz in der Hand" und geh pfleglich mit meiner Gesundheit um,... Höre mehr auf meinen Körper und erkenne meine Grenzen,-auch wenn es dem Arbeitgeber nicht paßt dass ich nur 40h arbeite und öfter mal Krank bin. Weniger ist eben mehr, usw.... kann dafür vielleicht sogar ein paar Monate/Jahre länger leben, -aber auf niedrigeren Niveau. Ist ja auch nicht schlimm, dann kriegen die studierenden Kinder halt Bafög o. müssen mehr jobben. ..., - ich glaub ich hab mich entschieden und werde doch eine Reha beantragen, und öfter mal Krank sein,... auch auf die Gefahr dass ich dann die EM-Rentenoption wg. der 36m und der Dokumentation bei den Ärzten bzw. der GKV im Ernstfall vergessen kann und evtl. gekündigt werde. Viele Grüße Albert
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