Bisher galt, auch ohne freistellung wurde nichts abgezogen wenn
die wohnungsbauprämie gewährt werden konnte, damit ist es vorbei.
Wichtig vor allem für die besitzer einer nichtveranlagungsbe-
scheinigung die der bausparkasse bisher keine ausfertigung über-
lassen hatten. Das finanzamt stellt auf anforderung z usätzlich eine
bescheinigung aus, auch die kopie für den antragsteller reicht ver-
mutlich aus.
Neu auch für alle neuverträge-ausnahme für sparer unter 25 jahre-
nach ablauf der sieben jahresfrist ist für die prämiengewährung für
das angesparte guthaben die wohnwirtschaftliche verwendung nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen.