Die 22 Monate Alg ohne Leistungsbezug wirken sich immer dann rentensteigernd aus, aber nicht direkt, wie auch vom Experten ausgeführt, sondern indirekt,
wenn insgesamt Anrechnungszeiken vorhanden sind, egal ob beitrasfreie oder beitragsgeminderte Zeiten, die mit dem zu errechnenden Gesamtleistungswert zu bewerten sind.
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Die indirekte Wirkung ergibt sich aus dem Sachverhalt, das die 22 Monate vor Ermittlung des Leistungswertes aus der Grundbewertung von der vorab ermittelten Summe Monate für den belegungsfähigen Zeitraum noch abgesetzt werden, dadurch die Summe Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf durch eine geringere Summe Monate dividiert wird mit dem Ergebnis, das der daraus ermittelte Leistungswer höher ist.
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Beispiel:
a)
Monate (ohne Monate Alg ohne Leistungsbezug) = 517.
b)
Monate minus (Monate Alg ohne Leistungsbezug)
517 ./. 22 = 495.
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Entgeltpunkte aus Berufsleben
40,000.
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1.
Ermittlung Leistungswert aus der Grundbewertung nach a):
40,0000 : 517 = 0,0774.
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2.
Ermittlung Leistungswert aus der Grundbewertung nach b):
40,0000 : 495 = 0,0808.
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Sind -Rentenbeginn nach 1997 angenommen- beispielsweise:
10 beitragsfreie Monate Krankheit vorhanden, zu berücksichtigen sind 80% vom Leistungswert, ergeben sich
nach 1.
(0,0774*0,8) = 0,0619
0,0619 * 10 Mon. = 0,6190 EGPT
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nach 2.
(0,0808*0,8) = 0,0646
0,0646 * 10 Mon. = 0,6464,
Verbesserung . . . = 0,0274 EGPT.
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Das ist nicht viel, kann sich aber durch weitere noch zu bewertende Sachverhalte auch im 2 stelligen Euro-Bereich bewegen.
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Generell ging es darum darzustellen, dass eine positive Wirkung entsteht.