Hallo Rentner2010,
aufgrund der neu eingeführten sog. Rentengarantie kann der aktuelle Rentenwert (der gleichermaßen für Bestandsrentner wie auch für Neurentner gilt) nicht "gekürzt" werden. Damit kann auch ein Neurentner im Jahr 2010 eine Rente auf Grundlage des ungekürzten aktuellen Rentenwerts (derzeit 27,20 Euro / 24,13 Euro (Ost)) in Anspruch nehmen.