In obigem Artikel sprechen Sie von "kleinen" Haken.
Leider ist Ihre Liste der "kleinen" Haken nicht ganz komplett.
Gerne möchte ich daher die zwingend notwendige Ergänzung liefern.
Erster Punkt:
Sie schreiben, dass auf die Zusatzrente "erst im Alter Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden". Das ist eben nur die halbe Wahrheit.
Die GANZE Wahrheit ist, dass bei Versicherten, die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, der VOLLE Beitragssatz zur Kranken- und der VOLLE Beitragssatz zur Pflegeversicherung abgezogen wird und dieses selbst dann, wenn diese ALLEIN - also ohne Beteiligung des Arbeitgebers - für die Beiträge aufgekommen sind. In Anbetracht der demographischen Entwicklung können da in nicht all zu ferner Zukunft so an die 20% zusammenkommen, die von der Betriebsrente einbehalten werden. Steuern kommen dann freundlicherweise noch ggf. hinzu.
Verharmlosende Formulierungen dienen hier nicht der Klarheit, sondern verschleiern nur den konkreten Sachverhalt.
Dieser "kleine" Haken ist doch immerhin so gestaltet, dass diesbezüglich beim Bundesverfassungsgericht Musterklagen anhängig sind.
Auf
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=C4kd5DoOWc9…
wird insoweit hingewiesen.
Vollkommen anders als Sie es beschreiben profitieren daher nicht Klein- und Normalverdiener von der Sozialabgabenfreiheit, sondern lediglich privat versicherte Grossverdiener oder Arbeitnehmer, die mit Ihrem Verdienst weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Ihre diesbezügliche Ausführung kann - wegen totaler Desinformation - so nicht stehen bleiben und bedarf dringender redaktioneller Überarbeitung.
Zweiter Punkt
Sie führen des weiteren folgendes aus: " Da die Einkünfte im Alter meist niedriger sind als in der Erwerbsphase, fällt die Steuerbelastung für den Einzelnen insgesamt niedriger aus."
Nun, dieses mag heute gelten. Man darf aber auch bei diesem Aspekt die demographische Entwicklung nicht einfach ausblenden. Auch in einer überalterten Gesellschaft muss das Gesamtsteueraufkommen von denen erbracht werden die dann noch da sind, eben von den wenigen Jungen und von den vielen Alten. Es ist mehr als zweifelhaft, ob die wenigen Jungen horrende Beitrags- und Steuerlasten tragen werden, nur damit die alten "ungeschoren" davonkommen können.
Dritter Punkt.
Mit der Entgeltunwandlung VERZICHTET der Arbeitnehmer ersatzlos zu GUNSTEN seines Arbeitgebers auf die ARBEITGEBER-Anteile zu sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung. Man muss hierbei bedenken, dass eben auch die ARBEITGEBER-Anteile Bestandteil des Gehalts sind.
Was hat das für Folgen?
Nicht nur, wie Sie korrekt ausführen - weniger Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch WENIGER Krankengeld im Krankheitsfalle und weniger Arbeitslosengeld im Falle der Arbeitslosigkeit.
Im Anbetracht dieser "kleinen" Haken" sollte sich GERADE ein Gering- bis Mittelverdiener, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, äusserst sorgfältig überlegen, ob eine Entgeltumwandlung denn wirklich das Richtige für ihn ist. Es ist doch mehr als fraglich, ob die private Vorsorge all diese Nachteile nicht nur kompensieren, sondern sogar noch Gewinn erwirtschaften kann. Zaubern können Private auch nicht, höchstens nur in ihren Hochglanzbroschüren.
In Sachen Volksvertreter im Verhältnis/ Abhängigkeit zu Lobbyisten der Banken- und Versicherungswirtschaft liegt mir noch einiges auf der Zunge, aber...ich unterlasse weitere Ausführungen.
Bitte diesen Artikel dringend überarbeiten und nicht einfach nur unreflektiert gleichgeschaltetes Sprachrohr der Ministerien sein.