Frage: Einmal festgesetzte Brutto-Alters-Rente von xxxx,yy EUR kann z.B. nach 2011 echt geringer werden?
Oder gilt das nur für dann neu genehmigte/beantragete Renten?
Frage: Einmal festgesetzte Brutto-Alters-Rente von xxxx,yy EUR kann z.B. nach 2011 echt geringer werden?
Oder gilt das nur für dann neu genehmigte/beantragete Renten?
Brutto heißt, das es Netto durchaus weniger sein kann, z. B. wenn die Krankenkasse teuerer wird.
Auch nach 2011 wird die Brutto-Rente nicht weniger.
Die Bruttorente ergibt sich aus den persönlichen Entgeltpunkten (EP) aus der Anlage 6 (oder 16 bei Ostrenten) multipliziert mit dem aktuellem Rentenwert.
Somit erhöht sich die Bruttorente bei jeder Rentenanpassung am 01.Juli, sofern nicht wie dieses Jahr eine "Nullanpassung" erfolgt. Bei Hinterbliebenenrenten kann die Bruttorente durch die Einkommensanrechnung aber auch geringer werden.
Die EP bleiben stabil, sofern nicht wegen Änderungen von Versicherungszeiten eine Neufeststellung erfolgt, wobei die EP höher oder niedrieger werden können.
Grundsätzlich ist die Anpassung der Renten an die Einkommensentwicklung gebunden (Höheres Einkommen = Höhere Rente / Niedrigere Einkommen = Niedrigere Rente).
Da die Politik eine Rentengarantie gegeben hat, "dürften" auch in Zukunft die Bruttorenten nicht geringer werden.
Was den da oben aber noch so alles einfällt weiß man ja nie.
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