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"Elterngeld 14 Monate"

von Werner Klessinger13.02.2008 | 08:03
1330 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenforum, Sie hatten am 1.11.2007 einen Arftikel geschrieben, in dem Sie darauf hinwiesen, dass bei Müttern die 8 Wochen-Schutzfrist in jedem Falle auf die Anspruchszeit angerechnet würden und somit nur ein Bezug für 10 Monate möglich sein. In meinen Jahreswechselseminaren haben mich nun mehrere Lohnbuchhalter darauf hingewiesen, dass es durchaus eine "Technik" gäbe, den Anspruchszeitraum auf die 12 Monate zu verlängern. Die Mutter müsse sich nur mindestens 1 Tag Urlaub aufheben und diesen im Anschluß an die 8 Wochen-Schutzfrist (im Einverständnis mit dem Arbeitgeber selbstverständlich) nehmen und die Elternzeit somit erst zu dem um den Urlaub verschobenen Beginn beantragen. Schon würde die 8 Wochen-Schutzfrist nicht angerechnet werden. Die Loihnbuchhalter haben dies dadurch festgestellt, dass sie eben unterschiedliche Konstellationen zu bearbeiten/zu bescheinigen hatten. Mittlerweile würde man dies den Müttern auch so empfehlen und funktioniert. Bin selbst erstaunt, dass eine so kleine "technische Veränderung" zu einem solch positiven Ergebnis führt. Freundliche Grüsse Werner Klessinger

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Heiner".

3 Antworten

Schwarzwälderam 13.02.2008 | 12:38
Das hört sich ja sehr interessant an. Gibts dazu auch eine Rechtsgrundlage oder irgendwas schriftliches (Gesetz, Verordnung etc)? Meine Frau ist nämlich auch gerade hochschwanger und das wäre eine interessante Alternative.
Heineram 13.02.2008 | 15:58
Schauen Sie mal unter http://www.elterngeld.net/ nach. Auch hier gibt es übrigens ein Forum. Gruß Heiner
KSCam 13.02.2008 | 15:19
da das Elterngeld keine Leistung der gesetzlichen RV ist, werden Sie wohl weder vom Experten noch von sonstigen engagierten RV Mitarbeitern etwas offizielles hören.
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