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"Maiki 13.2.08 400 Euro"

von Schiko.23.02.2008 | 09:17
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6 Antworten

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Sie sind hier: Nachrichten|Rente|Standort: Nebenverdienstgrenze für Frührentner steigt auf 400 Euro Nebenverdienstgrenze für Frührentner steigt auf 400 Euro Rückwirkend zum 1. Januar können Rentner unter 65 jetzt so viel wie Minijobber verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bayern/Hessen (drv). 400 Euro monatlich können Rentenempfänger bis zum 65. Lebensjahr nunmehr ohne Beeinträchtigung ihres Rentenanspruchs monatlich dazu verdienen. Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 1. Januar 2008 die bisherige Verdienstgrenze von 355 Euro angehoben und damit auch die Irritationen zur Verdienstgrenze beim Minijob beseitigt. Wie die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern und Hessen dazu mitteilen, gilt die Hinzuverdienstgrenze für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschreiten - selbst dann wird ihm die Rente nicht gekürzt. Auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Wer über 65 Jahre alt ist und Rente bezieht, kann wie bisher ohne Begrenzung dazuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird. Kostenlose Beratung am Bürgertelefon 0800 1000 4800 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Asdorf,

wie Schiko bereits beschrieben hat, hat die Hinzuverdienstgrenze für Rentner nichts mit der Hinzuverdienstgrenze bei Altersteilzeitarbeit zu tun. Ich möchte daher insbesondere auch auf die Erläuterungen von Rosanna verweisen.

5 Antworten

Hasiam 23.02.2008 | 12:33
danke SCHIKO, wenn wir dich nicht hätten, dann hätten wir... unsere superschlaue Redaktion. Hasi
Assdorfam 24.02.2008 | 07:56
Hallo Schiko, danke für die Informationen zu dieser immer wieder zu Irritationen führenden Thematik. Unklar bleibt jedoch in allen mir bekannten Publikationen, ob diese 400 €-Grenze auch für Altersteilzeitler gilt, die sich imm passiven Teil der ATZ befinden. Könnten Sie auch hier zur Sachverhaltsklärung beitragen. Danke vorab. Gerne werden nätürlich auch alle anderen Forumsteilnehmer um Hilfe gebeten.
Schiko.am 24.02.2008 | 08:35
Diese grenze hat mit allen weiteren formen im bereich von arbeitslohn, altersteilzeit nichts zu tun. Gilt vielmehr für bezieher einer rente vor dem 65.LJ. , eventuell später sogar vor dem 67. Bei zuverdienst auf steuerkarte genau so, wie als zuverdienst im rahmen des sogenannten geringverdiener job. Viele rentner haben bisher angenommen-hier zahlt der AG. insgesamt 30%- , es dürfen 400 zuverdienst sein. Dies war falsch, wäre ja auch ungerecht gegenüber den zusatzverdienst auf steuerkarte und zuletzt 355 zulässig. Dadurch kam es oft zu renten kürzungen ,aber ab 1.1.08 nicht mehr wichtig, da es nunmehr 400 einheitlich sind. Erlebe es ja auch immer wieder- dies ist jetzt ein nebengeleise- viele meinen beim geringverdiener job muss der verdienst 400 sein. Stimmt natürlich nicht, genau so gut können es im monat 280 sein. Grundsätzlich aber gilt diese grenze nicht bei ½ oder ¾ EMR. , hier sind die zulässigen verdienstgrenzen des einzelnen im renten- bescheid genannt und naturgemäß auch höher beziffert. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 24.02.2008 | 19:44
Hallo Assdorf, soweit mir bekannt ist, darf bei der Altersteilzeitarbeit, ob in der passiven oder der aktiven Phase, nebenbei auch nur geringfügig dazuverdient werden. Das ist ja der eigentliche Sinn der Atz-Arbeit!!! Die Geringsfügigkeitsgrenze lag bisher schon bei 400,- € ("Minijob). Dies hat also nichts mit der Hinzuverdienstgrenze bei EM- oder Altersrenten zu tun. Im Vertrag zur Altersteilzeitarbeit ist aufgeführt, wieviel dazuverdient werden darf. MfG Rosanna.
Assdorfam 26.02.2008 | 19:47
Hallo Rosanna, hallo Experte, danke für die Ausführungen zu genannter Problematik ATZ und Hinzuverdienst. Natürlich ist mir der Sinn und Zweck der Altersteilzeit bekannt. Es ist auch keinesfalls beabsichtigt, neben dem ATZ-Einkommen (83 % des letzten Gehalts) noch einmal richtig Gas zu geben und Geld zu verdienen. Es geht einzig darum, ob bis zur 400 €-Grenze in der Passivphase dazu verdient werden kann, oder grundsätzlich jeglicher Zuverdienst untersagt ist. MfG Assdorf
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