Das wird manchen " Kleinrentner" die augen öffnen, wenn
er liest- bei zinsen eines rentners über 801/ 1602- lag der
steuersatz unter umständen bisher bei 42% und
ab 2009 sind es höchstens nur noch 25% für die abgeltungs-
steuer ab 2009, so der beitrag unter nachrichten zu lesen.
Da müssen ja die verschiedenen renten schon sehr hoch
sein um überhaupt den grenzsteuersatz von 42 % zu er-
reichen.
Wenig aufschlussreich der hinweis"Denn wenn ihr Steuersatz
jetzt unter 25 Prozent liegt, dann können sie eine Versteuerung
zum individuellen Steuersatz beantragen und zahlen
dann weniger als 25 Pozent" Ja so was?? Wo denn??
Es ist doch vollkommen klar,es sind zwei Wege die zum Ziel führen.
Automatisch -das braucht man nicht beantragen- wer seine steuer-
erklärung abgibt und es wurden 25% abgeltungssteuer einbehalten,
der grenzsteuersatz liegt aber nur bei 19% profitiert automatisch
durch die steuererklärung .
Ganz wichtig aber auch der hinweis- dies gilt ja auch schon jetzt-
liegt das zu versteuernde jahreseinkommen unter 7664 /15328 led./
vh. kann die bezahlte steuer, abgeführt durch die bank, mit der
steuererklärung zurückgeholt werden, dies regelt der finanzbeamte.
Tatsächlich zu versteuerndes renteneinkommen (vh.) 12.328 euro,
können es noch bei freistellung von 1602 zusätzlich 3.000 zins
steuerfrei sein.
Passt dieses beispiel sinngemäß auch auf vergangene steuerjahre
ist die rückholung von der bank pflichtgemäß abgeführter beträge
vier jahre zurück noch möglich.
Meinten sie aber mit "Beantragung" die nichtveranlagungsbe-
scheinigung- diese muß immer beim finanzamt beantragt werden
und es entfällt durch diese bescheinigung die steuerabführung durch die bank .
Auch die steuererklärung erübrigt sich, für drei jahre ein freibrief.
Gerade rentner mit geringer rente, jedoch mit zinsen die über die frei-
grenzen liegen ist die NV.bescheinigung sehr wichtig.
M fG.