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"Redaktion-Nachrichten"

von Schiko.29.08.2008 | 21:44
1045 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sicher sind diese darlegungen unter nachrichten informativ und rich- tungsweisend. Ich musste in meinem berufsleben schon öfters für die bank einen pfändungs- und überweisungsbeschluss bei der rentenversicherung einleiten. Dies war viel erfolgversprechender als die pfändung von renteneingängen auf konto, weil hier noch zusätzliche schutzfunktionen galten. Sinngemäß ist zu lesen: "Ist die Rente niedriger, kann die rentenversicherung also in keinem fall etwas davon pfänden" Ich meine, die rentenversicherung wird wohl selten grund haben bei der rentenanstalt die rente eines versicherten zu pfänden. Vielmehr sind es die gläubiger wie du und ich-natürlich auch banken- die bei vor- liegen eines schultitels bei der rentenanstelt pfändungs-und Überweisungsbeschluss erwirken. Es pfändet also nicht die rentenversicherung sondern der gläubiger. Die rentenanstalt hat unter berücksichtigung der pfändungsfreigrenzen die pfändbaren beträge an den gläubiger zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen.. und richtungsweisend

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Schiko,

danke für die Klarstellung, die wir im Text nun berücksichtigen.

Ein schönes Wochenende!

Viele Grüße

Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Danke für den Hinweis.

Den Grundfreibetrag beziffert das Ministerium (siehe Link im Artikel) mit 985,15 Euro (wie im Beitrag dargestellt), die Pfändungstabelle beginnt aber erst bei 990 Euro (wohl aus Gründen der Vereinfachung).

Gruß

Redaktion

1 Antworten

-_-am 30.08.2008 | 13:59
http://www.bmj.de/files/d49a01f7e9641b48f6ea570778f07c4c/887/Pf%… "Diese Regelung legt zunächst in ihrem Absatz 1 je nach dem Zeitraum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird, einen unpfändbaren Grundbetrag fest; dieser beträgt ab 1. Juli 2005 Euro 985,15 monatlich." Tatsächlich beginnt die Pfändungstabelle aber erst bei 990,- EUR! bis 989,99 kein pfändbarer Betrag 990,00 - 999,99 pfändbar 3,40 EUR
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