Steuern auf Rentenbeiträge.
Aufgeschlagen unter Nachrichten lese ich u.a.
Arbeitnehmer können dagegen für 2008 genau 68 % des Höchstbetrages aus
20000/ 40000 led/vh. absetzen.
War bisher der Meinung, beginnend ab 2005 waren es 60%, jährlich steigend
um 2 %, müssten es doch eigentlich für 2008 66% sein und nicht 68% ?
Weise auch nochmals darauf hin, als absetzbarer Höchstbetrag für Kranken-
versicherung etc. gelten 1500/3000 led./vh.
Ihre Darstellung lautet 1.500 und für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung
wird der Freibetrag für jeden Partner gesondert bestimmt. Ich meine aber, un-
abhängig der Beitragshöhe des Einzelnen werden 3.000 Gesamtbetrag berück-
sichtigt.
Bin sicher, Sie schreiben es schon, wenn ich wieder mal irre.
Mit freundlichen Grüßen.