"Redaktion"zu Nachrichten.

von
Schiko..

Auch wenn ich anecke, die maßstäbe sollen schon stimmen.

Zu sagen 2800 monatlich bleiben steuerfrei erweckt den eindruck,
es gibt so eine hohe gesetzliche rente- einmal abgesehen
von der knappschaftsrente- beträgt die höchste gesetzliche rente
bei rentenbeginn im januar 2008 für fünfzig jahre beitragsleis-
tung bis zur jeweiligen bemessungsgrenze ab 1.7. 2008 euro
2.340,37 x 12 = 28,084,44 im jahr.

Angenommen , es kommen noch 2.000 mtl. x 12 = 24.000 privat-
rente hinzu sind es monatlich ( 2340,27 + 2000 ) 4340,27 gesamt-
betrag. Meine allerdings mit privatrente nicht eine betriebsrente.

Berechnung:

15.727, 29 mit 56% von 28084.44 steuerpflichtig.
04.800,00 20% ertagsanteil mit 63 jahren a.24.000

20.527,29 zunächst insgesamt steuerpflichtig, minus
02.836,53 7,25% kranken, 1,95 pflegev. 0,90 sonderbeitrag.
04.164,00 dto. 17,35 %
00.204,00 zweimal werbungskosten rente
00.072,00 pauschbetrag sonderausgaben

13.250,76 tatsächlich steuerpflichtig nach splittingtabelle.

Es ist ja allgemein inzwischen bekannt- 7.764 / 15.328 led/ vh.sind als
existenzminimum steuer unbelastet.

Mir kommt es wirklich auch darauf an zu bekunden, dass es 2.800
gesetzliche rente ( ohne knappschaft) überhaupt nicht gibt.

Anderseits soll man auch sehen, dass durch die strafe des vollen beitrages
zur kranken/ pflegeversicherung mit den sogar ermäßigten ertragsanteil
für die nicht gesetzliche rente die steuer sich wesentlich ermäßigte.

Immer nur negatives zu steuer und abgaben für rente zu sagen über-
lasse ich anderen.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Schiko.,

Oh, jetzt aber schnell, es
sind 7.664, nicht 7.764

Entschuldigung!

von
Heike

Hallo Schiko,
lesen Sie doch den Artikel noch einmal.
Es hat doch niemand gesagt, dass es eine Rente von 2800 Euro gibt.
Bei dem Betrag von 2800 Euro ging es doch um Verheiratete.
Heike

von
Schiko.

Nein, nein gnädige frau, so geht,s nun auch nicht.Es war nur von
ledig und verheiratet bei der steuer die rede.

So hat es auch sicher mein anrufer gemeint, bei ihrer annahme
fehlt der hinweis, wenn beide rente beziehen.

Im übrigen wollte ich nur einmal wieder darauf hinweisen, dass
bei privatrente zwar die kranken/pflegeversicherung hart zugreift,
anderseits aber bei der versteuerung mit ertragsanteiberechnung
ein gewisser ausgleich erfolgt.
Auch ich halte die regelung des gesamtbeitrages für unmöglich, damit
wir uns da nicht falsch verstehen.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Rosanna

"Verheiratete bleiben bis zu 2.800 Euro Monatsrente steuerfrei"
- und Ledige bis 1400,- Euro.

So steht´s in der Nachricht und @Heike hat Recht. Ich finde an dieser Überschrift auch nichts Mißverständliches...

von
Schwarzwälder

Und selbst wenn es nur einer wäre der die 2800 Euro hätte bei einem Ehepaar, würde sich steuerlich auch nichts ändern.
Außerdem sind Renten in dieser Höhe sehr wohl theoretisch möglich. Dann nämlich, wenn jemand neben dem Höchstbeitrag vor 1992 noch Höherversicherungsbeiträge entrichtet hat.

von
?-?

so blöd werden ja nicht viele gewesen sein

von
Schwarzwälder

Wieso blöd? Wenn man die letzten Jahre vor der Rente Höherversicherungsbeiträge geleistet hat hatte man in weniger als 10 jahren das eingesetzte Kapital wieder raus. Jeder Rentenbezugsmonat danach war Gewinn. Was ist daran blöd?
Was meinen Sie, warum man die Höherversicherung abgeschafft hat?

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