Auch wenn ich anecke, die maßstäbe sollen schon stimmen.
Zu sagen 2800 monatlich bleiben steuerfrei erweckt den eindruck,
es gibt so eine hohe gesetzliche rente- einmal abgesehen
von der knappschaftsrente- beträgt die höchste gesetzliche rente
bei rentenbeginn im januar 2008 für fünfzig jahre beitragsleis-
tung bis zur jeweiligen bemessungsgrenze ab 1.7. 2008 euro
2.340,37 x 12 = 28,084,44 im jahr.
Angenommen , es kommen noch 2.000 mtl. x 12 = 24.000 privat-
rente hinzu sind es monatlich ( 2340,27 + 2000 ) 4340,27 gesamt-
betrag. Meine allerdings mit privatrente nicht eine betriebsrente.
Berechnung:
15.727, 29 mit 56% von 28084.44 steuerpflichtig.
04.800,00 20% ertagsanteil mit 63 jahren a.24.000
20.527,29 zunächst insgesamt steuerpflichtig, minus
02.836,53 7,25% kranken, 1,95 pflegev. 0,90 sonderbeitrag.
04.164,00 dto. 17,35 %
00.204,00 zweimal werbungskosten rente
00.072,00 pauschbetrag sonderausgaben
13.250,76 tatsächlich steuerpflichtig nach splittingtabelle.
Es ist ja allgemein inzwischen bekannt- 7.764 / 15.328 led/ vh.sind als
existenzminimum steuer unbelastet.
Mir kommt es wirklich auch darauf an zu bekunden, dass es 2.800
gesetzliche rente ( ohne knappschaft) überhaupt nicht gibt.
Anderseits soll man auch sehen, dass durch die strafe des vollen beitrages
zur kranken/ pflegeversicherung mit den sogar ermäßigten ertragsanteil
für die nicht gesetzliche rente die steuer sich wesentlich ermäßigte.
Immer nur negatives zu steuer und abgaben für rente zu sagen über-
lasse ich anderen.
Mit freundlichen Grüßen.