Guten Tag, ich habe folgende Frage an das Forum und würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort weiss: Gilt ein behinderter Erwachsener für den bisher das Kindergeld an die Mutter ausbezahlt wurde der nun aber in eine stationäre Einrichtung ziehen wird und deshalb vom Sozialhilfeträger das Kindergeld abgezweigt wird weiterhin als "Riester"-Kind ?
Gruß tfisch
11.08.2008, 13:48
von
LDRM77
Das weiß ich nicht.
11.08.2008, 14:37
Experten-Antwort
Hallo tfisch,
die Kinderzulage steht grundsätzlich dem zu, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt (§ 85 Abs. 1 EstG). Wird das Kindergeld zukünftig nicht mehr an die Mutter ausgezahlt, dürfte damit auch die Kinderzulage verloren gehen.