Versuche nochmals das thema zu beleuchten, auch
auf die gefahr hin , dass ich weitere ehrentitel zu
schnarchnase, verpetzter, beamtenhasser , alters-
starrsinn usw. erhalten werde.
Anonym und auch vermummt war und ist eben für
manchen menschen so wertvoll wie kortison gegen
viele krankheiten.
Zur Sache:
Einem ehepaar steht es frei getrennte veranlagung
oder zusammenveranlagung bei der einkommen-
steuererklärung zu beantragen.
Aus langjähriger erfahrung kann ich sagen, die
zusammenveranlagung rechnet sich in der regel
günstiger.
Dabei ist es gleich, ob während eines jahres steuer-
klasse IV/ IV oder III/ V ausgewählt wurden.
Am jahresende wird nach splittingtabelle abge-
rechnet, 15.328 sind für das ehepaar vollkommen
steuerfrei, plus absetzbare freibeträge.
Nach einzelveranlagung nur je 7.664, da könnte man
ja meinen, dies zweimal gerechnet ergibt doch auch
wieder 15.328, rechnerisch ja auch richtig.
Bei 13986 bruttorente und 52% steuer sind 7.272
steuerpflichtig, abzüglich ca. 772 für beiträge
kranken/rentenvers., etc. sind es noch 6500
letztendlich steuerpflichtig. Es dürften aber 7.664 sein,
folglich sind 1.164 als steuermindernd geltend
verpuufft.
Bei der zusammenveranlagung werden dem brutto
jahresverdienst 7.272 dazugerechnet, abgerechnet
nach splittingtabelle sind volle 15328 berücksichtigt.
plus noch absetzbare lohnnebenkosten.
Hauptmerkmal bei eheleuten steuerklasse III, aber auf
wunsch bei der steuererklärung einzelveranlagung kommt
es zur nachforderung. Es wird also der gewinn von mtl.
195 mehr netto durch wechsel von I auf III wieder
bei der bearbeitung des steuerantrages zurückgerechnet.
Die monatliche begünstigung von 195 x 12 ergeben auch
schon 2340 rückforderung von ihrer frau, der restbetrag
drückt die steuer für die rente aus.
Sie sehen also bei nur rente für sie fällt überhaupt keine
steuer an.
Insofern ist ihr einspruch "brotlose kunst", kann sie nicht
zwingen mir dies zu glauben.
Ein trostpflaster darf ich noch nennen, bekäme ihre frau auch schon
rente mit 52% steueranteil dürften es neben ihrer rente auch 20.000
brutto sein ohne das steuer anfällt.
Dies stimmt natürlich nicht mehr so, wenn die frau erst 2010 rente
bezieht sind es statt 52 % bereits 60 % aus angenommen 20.000
bruttorente.
Übernehme ihre worte, gerade weil viele ehepaare in gleicher
konstellation sind wollte ich so ausführlich nochmals bezugnehmen.
Mit freundlichen Grüßen.