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35 Beitragsjahre, schwerbehindert ?

von 80%04.08.2009 | 15:27
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 1962 geboren. 80% schwerbehindert. Ich könnte frühestens mit 62 mit Abschlägen in Rente gehen. Also anno 2024. Gelten für mich dann auch die mindestens 35 Jahre erforderliche Beitragszeit um mit 62 aufhören zu dürfen ?

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in 15 Jahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, kann heute niemand sagen. Nach heutigen Recht können Sie diese Rente mit einem Lebensalter von 61 Jahren und 8 Monaten erhalten, wenn Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Rentenbezugszeit nicht, aber die bei der Rente berücksichtigte Zurechnungszeit. Wenn vor dem vollendeten 55. Lebensjahr eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bezogen wurde, in der eine Zurechnungszeit nicht enthalten war, ist die Rentenbezugszeit eine Anrechnungszeit. Diese ist ebenfalls zur Erfüllung der 35 Jahre zu berücksichtigen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Nach früherem Recht war die Anrechnung einer Zurechnungszeit von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Es gibt also auch Renten ohne Zurechnungszeit. In diesen Fällen wird die Rentenbezugszeit als Anrechnungszeit gewertet.

Im übrigen hat Schade die Tabelle richtig im Kopf und auch ansonsten ist ihm zuzustimmen.

4 Antworten

SHGam 04.08.2009 | 16:10
Zählen die Jahre des bezug der Erwerbsminderungsrente auch zu den 35 Plichtjahren um als Schwebehinderter vorzeitig in Altersrente gehen zu können?
80%am 04.08.2009 | 17:43
Wenn ich diese 35 Jahre wegen behinderungsbedingter Ausfallzeiten bis 61,8 Jahre nicht erreiche, muß ich dann bis 67 arbeiten ?
80%am 04.08.2009 | 17:47
Ich versteh ihr Formulierung "in der eine Zurechnungszeit nicht enthalten war" nicht, könnten Sie bitte noch etwas ausführen wie das zu verstehen ist ? Danke !
Schadeam 04.08.2009 | 19:44
nicht bis 67 sondern nur bis 66+8 Monate, wenn ich die Tabelle für den Jahrgang 62 richtig im Kopf habe. Aber in den kommenden 19 Jahren kann und wird noch soooviiiel passieren. Wie wäre es mal mit einem Beratunggespräch bei der nächsten DRV Stelle - da können die Kollegen "locker feststellen" bs wann die 35 Versicherungsjahre voll sind....
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