Hallo Cesaro,
Zeiten des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung (voll oder teilweise) verlängern den 5 Jahreszeitraum - eine vor Beginn dieser Rente vorliegende 3/5-Belegung geht also während des EM-Rentenbezugs nicht verloren. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Antrag sollten also erfüllt sein - dieser dürfte aber nur sinnvoll sein, wenn sich Ihr Gesundheitszustand in den letzten 4 Monaten verschlechtert hat, da bis dahin lt. SG-Entscheidung ja offenbar keine volle EM vorlag. Es steht Ihnen aber natürlich frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen und die Erwerbsminderung neu prüfen zu lassen.