Ich bin Jahrgang 4/1953, habe einen GdB von 70. Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen? Schon jetzt herzlichen Dan an alle Antwortenden.
14.05.2014, 20:33
von
Monikaw
14.05.2014, 20:41
von
W*lfgang
Hallo Monikaw,
mit 63 + 7 Monate (sofern keine Vertrauensschutzregelungen/Altersteilzeit vorliegen). Wenn Sie 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten haben, geht's im Rahmen der erwarteten Neuregelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 + 2 Monaten ohne Abschlag in die Rente, Schwerbehinderung hier nicht erforderlich.
Gruß
w.
14.05.2014, 20:58
von
Monikaw
Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort
14.05.2014, 21:03
von
W*lfgang
Gern geschehen ..war zufällig im Forum/aus dem Büroschlaf hochgeschreckt ;-)
Gruß
w.
15.05.2014, 09:32
Experten-Antwort
23.05.2014, 13:52
von
Laier
Zitiert von: W*lfgang
Gern geschehen ..war zufällig im Forum/aus dem Büroschlaf hochgeschreckt ;-)
Gruß
w.
Wenn ich richtig verstehe, hat die schwerbehinderte Dame, laut Ihrer Aussage überhaupt gar keine Vorteile, gegenüber gesunden Menschen. Nach der neuen Rentenregelung kann Sie doch sowieso mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn diese Ihre 45 Beitragsjahre vorweisen kann.