Eine Altersrente mit Vollendung des 55. Lebensjahres gibt es nicht. Die Altersrente für langj. Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung zurückgelegt haben und kann frühestens - ab Jahrgang 1949 - mit dem 63. Lebensjahr und Abschlägen in Anspruch genommen werden.