Habe 35 Versicherungsjahre hinter mich gebracht. Werde bald arbeitslos sein und anschließend kein ALG II beziehen. Macht es Sinn weiterhin arbeitsuchend zu sein oder kann ich getrost auf den Tag der Rentenantragstellung warten?
(KV erfolgt über Lebenspartner)
Da wir Ihren genauen Versicherungsverlauf nicht kennen, ist eine Pauschal-Aussage nicht möglich.
Oftmals macht eine weitere Meldung bei der Agentur für Arbeit Sinn, z.B. zur Erhaltung des Erwerbsminderungs-Schutzes.
Konkret kann man Ihnen das am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe kostenfrei erklären.
Wieso ?
Verfällt der Erwerbsminderungs-Schutzes ?
Was ist denn wenn man für mehrere Jahre in das Ausland gehen will ?
Dann kann man sich doch nicht bei der Arge dauernd melden.
Gruß
Fragender
ja der Schutz verfällt, spätestens nach einer über 2 jährigen Lücke.
Informieren Sie sich vor Ort bei einer Beratungsstelle.
... und dass jemand, der mehrere Jahre im Ausland leben will, kein ALG (1 oder 2) in Deutschland kriegt, sollte wohl nicht überraschen.
...und wer es sich leisten kann für mehrere Jahre im Ausland Urlaub zu machen, soll sich halt anderweitig absichern.
Falls er in dem entsprechenden Land arbeitet und dort Beiträge zahlt, ist ja wieder alles geregelt, sofern es mit diesem Land ein Sozialversicherungsabkommen gibt.
Für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind neben den medizinischen Voraussetzungen außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:
1.) Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein.
2.) In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein.