Hallo Doris F.,
Jockel und =/= haben Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben: der Monat 09/2011 zählt mit, da er - zumindest teilweise - in der Frist vom 18.09.2006 bis 17.09.2011 liegt.
Zur Fristberechnung beim 5-Jahreszeitraum können Sie auch hier nachlesen (= Rechtliche Arbeitsanweisung der Regionalträger der RV):
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R4.2