Wie schon "Michael 1971" in seinem Beitrag vom 01.06.2007 gesagt hat, kann der Minderjährige die ihm zustehende Rente entgegennehmen, wenn er das 15. Lebensjahr vollendet hat. Sie können also beim Rentenversicherungsträger die Auszahlung der Halbwaisenrente auf Ihr Konto beantragen, wenn Sie bereits 15 Jahre alt sind.
Allerdings muss der Rentenversicherungsträger den gesetzlichen Vertreter über die Auszahlung an den Minderjährigen informieren. Der gesetzliche Vertreter hat dann das Recht, die Handlungsfähigkeit des Minderjährigen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger wieder einzuschränken.
Gibt Ihr Vater eine entsprechende Erklärung ab, ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Rente bis zu Ihrem 18. Lebensjahr wieder an Ihrer Vater zu überweisen.