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§ 36 SGB Halbwaisenrente

von Rudolf02.06.2007 | 12:32
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5 Antworten

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Hi kann man unter Nutzung dieses Paragraphen, unter dem alter von 18, die halbwaisenrente ohne Vollmacht des Vaters bekommen. Da ich nicht bei ihm wohne und er meine Halbwaisenrente für sich behält

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie schon "Michael 1971" in seinem Beitrag vom 01.06.2007 gesagt hat, kann der Minderjährige die ihm zustehende Rente entgegennehmen, wenn er das 15. Lebensjahr vollendet hat. Sie können also beim Rentenversicherungsträger die Auszahlung der Halbwaisenrente auf Ihr Konto beantragen, wenn Sie bereits 15 Jahre alt sind.

Allerdings muss der Rentenversicherungsträger den gesetzlichen Vertreter über die Auszahlung an den Minderjährigen informieren. Der gesetzliche Vertreter hat dann das Recht, die Handlungsfähigkeit des Minderjährigen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger wieder einzuschränken.

Gibt Ihr Vater eine entsprechende Erklärung ab, ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Rente bis zu Ihrem 18. Lebensjahr wieder an Ihrer Vater zu überweisen.

4 Antworten

Rudolfam 02.06.2007 | 12:39
Oh ich hab vergessen zu fragen wie ich das dann anstellen muss
lotscheram 02.06.2007 | 18:10
Wiederhole hier meinen Vorschlag vom 01.06.2007 an Sie, wenden Sie sich ans Jugendamt um mit denen die ganze Problematik zu erörtern.
Rudolfam 02.06.2007 | 19:28
Da war ich die sagen no way
lotscheram 03.06.2007 | 17:50
Ralf, versuch einen Gesprächstermin beim zuständigen Familiengericht zu bekommen, vielleicht kann Dir dort geholfen werden, wüßte sonst auch nicht wie weiter. Vielleicht findet sich auch ein Rechtsanwalt, der Deine Interessen vertritt und zunächst ohne Gebühr arbeitet. Wenn Ihr gewinnen solltet, kann ja eine Entschädigung ausgehandelt werden.
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