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Experten-Antwort

§ 37 Versorgungsausgleichsgesetz

von Klaus Wehmer26.03.2014 | 19:14
1812 Ansichten
8 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, meine Exfrau ist am 10.3. 14 verstorben im Alter von 60 Jahren.Heute erhielt ich Post von der DRV. Meine Rente wurde nach unserer Scheidung am 10.4 2009 gekürzt. Auch meine Betriebsrente wurde gekürzt. Habe ich noch Möglichkeiten durch einen Antrag abgegebene Anwaltschaften zurück zu bekommen ? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Wehmer,

stellen Sie einen Antrag auf Anpassung wegen Tod Ihrer geschieden en Frau beim Versorgungsträger 8Rentenversicherung und Betriebsrenteninstitution).

Falls Ihre verstorbene Ex Frau weniger als 36 Monate eine eigene Rente (mit Ihrem Versorgungsausgleichsbonus) bekommen hat, so können Ihre geminderten eigenen Rentenansprüche (gesetzl. Rente und Betriebsrente) möglicherweise angepasst werden.

Anpassung heißt jedoch nicht, dass Sie die abgegebenen Versorgungsanwartschaften zurückbekommen, sondern Anpassung heißt nur, dass der Abschlag bei Ihren Ansprüchen in der Leistungsphase angepasst (also tats. nicht abgezogen) wird.

Bzgl. Ihrer Rente kommt das auf´s Gleiche raus. Sie können ggf. Ihre eigene Rente ohne den VAG Abschlag bekommen.

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7 Antworten

VersAusglGam 27.03.2014 | 08:37
Zitat von Klaus Wehmer anzeigen
wenn die Verstorbene noch keine 36 Kalendermonate Rente unter Einbeziehung der übertragenen Anwarteschaften des Versorgungsausgleichs bezogen hat, dann ja. Stellen Sie doch einfach einen Antrag auf Anpassung nach § 37 VersAusglG. Der Rentenversicherungsträger prüft dann den Sachverhalt und Sie erhalten entsprechende Nachricht. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Klaus Wehmeram 27.03.2014 | 19:05
Hallo , vielen Dank für die Antworten. Habe heut bei der Rentenauskunft meiner Stadt angerufen. Sie haben mir bestätigt ,das ich meine Rentenanwaltschaften zurück fordern kann, da meine Verstorbene Exfrau noch keine Rente bezogen hat. Bekomme ich dann einen neuen Bescheid ? Laüft das mit meiner Betriebsrente automatisch ? Vielen, vielen Dank Mfg Klaus...
_icham 28.03.2014 | 08:22
Diese Anpassung wegen Todes gibt es nur in den Regelsicherungssystemen, also zum Beispiel der gesetzl. Rentenversicherung... Die Betriebsrente gehört da nicht mit dazu. Auf jeden Fall auch dort erkundigen, ob es eine Änderung gibt.
Klaus Wehmeram 28.03.2014 | 16:39
Hallo, ich bin in der gesetzlichen Rentenversicherung und somit mache ich meine Ansprüche geltend. Bei der Betiebsrente werde ich bei meinen Arbeitgeber nachfragen. Vielleicht bekomme ich Diese Leistungen auch zurück.Was sagen die Experten ? Vielen Dank Klaus...
Sozialröchler?am 30.03.2014 | 00:55
Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Die Anpassung findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat. Das ist keine spezielle Vorschrift der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern steht im Gesetz über den Versorgungsausgleich, das auch Betriebsrenten betrifft. Wenden Sie sich an den Leistungsträger der Betriebsrente.
Klaus Wehmeram 30.03.2014 | 20:28
Hallo, vielen, vielen Dank für die Informationen. Klaus....
Klaus Wehmeram 23.04.2014 | 20:10
Hallo, wollte wie versprochen Antwort geben.Die Deutsche Rentenversicherung schreibt : Auf ihrem Antrag setzen wir die Kürzung ihresRentenanrechts ab 01.o4 2014 aus.Wir werden in ihren künftigen Renteninformationen und Rentenauskünften die Aussetzung der Kürzung berücksichtigen. Vielen Dank nochmals Klaus...
Deutsche Rentenversicherung
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