Hallo Klaus Wehmer,
stellen Sie einen Antrag auf Anpassung wegen Tod Ihrer geschieden en Frau beim Versorgungsträger 8Rentenversicherung und Betriebsrenteninstitution).
Falls Ihre verstorbene Ex Frau weniger als 36 Monate eine eigene Rente (mit Ihrem Versorgungsausgleichsbonus) bekommen hat, so können Ihre geminderten eigenen Rentenansprüche (gesetzl. Rente und Betriebsrente) möglicherweise angepasst werden.
Anpassung heißt jedoch nicht, dass Sie die abgegebenen Versorgungsanwartschaften zurückbekommen, sondern Anpassung heißt nur, dass der Abschlag bei Ihren Ansprüchen in der Leistungsphase angepasst (also tats. nicht abgezogen) wird.
Bzgl. Ihrer Rente kommt das auf´s Gleiche raus. Sie können ggf. Ihre eigene Rente ohne den VAG Abschlag bekommen.