Die Nachweise bzw. Bestätigungen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird sowohl die zweijährige Handelsschule als auch die einjährige Vorklasse in Ihrem Versicherungsverlauf vorgemerkt
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Die Nachweise bzw. Bestätigungen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird sowohl die zweijährige Handelsschule als auch die einjährige Vorklasse in Ihrem Versicherungsverlauf vorgemerkt
Es ist nicht ganz so, sondern: Die zwei - oder dreijährige höhere Handelschule wird in der Rentenversicherung als - bewertete - Fachschulausbildung vorgemerkt , das Vorbereitungsjahr gilt nur als - unbewertete - Schulausbildung. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zeldaDie Nachweise bzw. Bestätigungen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird sowohl die zweijährige Handelsschule als auch die einjährige Vorklasse in Ihrem Versicherungsverlauf vorgemerktdie 3.jährige höhere Handelsschule wird bei der Rente wie eine Berufsausbildung bewertet, die 2jährige höhere Handelsschule dagegen wie eine allgemeine Schule für die Rente
Das ist immerhin mal eine qualifizierte Antwort. Vielen Dank.die 3.jährige höhere Handelsschule wird bei der Rente wie eine Berufsausbildung bewertet, die 2jährige höhere Handelsschule dagegen wie eine allgemeine Schule für die RenteEs ist nicht ganz so, sondern: Die zwei - oder dreijährige höhere Handelschule wird in der Rentenversicherung als - bewertete - Fachschulausbildung vorgemerkt , das Vorbereitungsjahr gilt nur als - unbewertete - Schulausbildung. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
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