Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

3jährige höhere Handelsschule oder 2jährige höhere Handelsschule mit 1jähriger Vorklasse

von Theo M.27.08.2014 | 23:23
1687 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Lehranstalt bestätigte mir zu meinem Ärger, daß ich lediglich die 2jährige Höhere Handelsschule mit 1jähriger Vorklasse besucht habe. Besser wäre es gewesen, wenn man mir direkt die 3jährige Höhere Handelsschule für die Rente bestätigt hätte. Denn im Grunde ist es ein 3jähriger Handelsschulbesuch gewesen. Was kann ich tun, um einen 3jährigen Höheren Handelsschulbesuch bei der Rente angerechnet zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Nachweise bzw. Bestätigungen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird sowohl die zweijährige Handelsschule als auch die einjährige Vorklasse in Ihrem Versicherungsverlauf vorgemerkt

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Feliam 28.08.2014 | 13:35
Soweit sie denn nach dem 17. Geburtstag liegt!
-am 28.08.2014 | 14:04
Danke für die Ergänzung.
zeldaam 28.08.2014 | 21:30
Die Nachweise bzw. Bestätigungen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird sowohl die zweijährige Handelsschule als auch die einjährige Vorklasse in Ihrem Versicherungsverlauf vorgemerkt
die 3.jährige höhere Handelsschule wird bei der Rente wie eine Berufsausbildung bewertet, die 2jährige höhere Handelsschule dagegen wie eine allgemeine Schule für die Rente
Es ist nicht ganz so, sondern: Die zwei - oder dreijährige höhere Handelschule wird in der Rentenversicherung als - bewertete - Fachschulausbildung vorgemerkt , das Vorbereitungsjahr gilt nur als - unbewertete - Schulausbildung. Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
Marzipanam 28.08.2014 | 21:15
die 3.jährige höhere Handelsschule wird bei der Rente wie eine Berufsausbildung bewertet, die 2jährige höhere Handelsschule dagegen wie eine allgemeine Schule für die Rente
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026