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Experten-Antwort

3x Hinzuverdienstgrenze bei teilw. EMR überschritten

von Dancer23.04.2013 | 15:24
1699 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe in 2011 3x die Hinzuverdienstgrenze überschritten: 1x wegen Urlaubsgeld im Mai 1x wegen Weihnachtsgeld im November 1x wegen einer Konzerngewinnbeteiligung aus dem Jahr 2010 welche erst im Juni ausgezahlt wurde, also nichts mit der aktuellen Arbeitssituation zu tun hat Die Rentenversicherung möchte nun den Hinzuverdienst seit Rentenbeginn Anfang 2011 prüfen und verlangt eine Austellung von meinem Arbeitgeber. Was passiert dann durch die 3. Überschreitung durch die Gewinnbeteiligung aus dem Vorjahr? Ist diese schädlich für die Rente im Juni? Sollte ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Leistung aus dem Vorjahr handelt? Besten Dank und Gruß, Dancer

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.04.2013 | 15:44

Für Sonderzahlungen ist zunächst wichtig, ob sie "Entgelt" oder "Entgeltbestandteil" sind. Das ist auch bei Gewinnbeteiligungen der Fall, da sie nicht lohnsteuerfrei sind. Anrechenbar sind solche Geldzuflüsse jedoch immer im Auszahlungsmonat, da es sich nicht um lfd. Arbeitsentgelt handelt, welches einem bestimmten Monat zugeordnet ist sondern für einen längeren Zeitraum (mehrere Monate). Dies ist auch bei Weihnachstgeld z.b. der Fall.

1 Antworten

Danceram 23.04.2013 | 17:57
Die Konzerngewinnbeteiligung ist nicht Bestandteil meines Gehaltes (steht auch nicht im Arbeitsvertrag) sondern wird generell on top bezahlt, wenn der Konzern eine bestimmte Rendite erzielt Sie wurde auch schon mal nicht gezahlt. Und Sie resultiert aus dem Ergebnis des Vorjahres und kann somit erst im Folgejahr gezahlt werden, wenn das Ergebnis feststeht. Die Gewinnbeteiligung resultiert halt nicht aus meiner Arbeitsleistung während des Rentenbezuges sondern aus der Zeit wo ich noch gesund war.
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