Leider muss den Beiträgen grdsl. zugestimmt werden. Ihre Regelaltersgrenze ist 65. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme haben Sie einen Abschlag von 0,3 Prozent. Sollten Sie aber zum Beispiel einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 Prozent GdB haben, so können Sie ohne Abschläge in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.