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4-Jahresfrist Reha

von Biene21.10.2007 | 15:39
1401 Ansichten
3 Antworten

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Habe eben in Ihrem Forum gelesen,dass es für einen 2.Reha-Antrag eine 4-Jahres-Frist gibt.Ich war vor 2 1/2 Jahren für 6 Wochen in Kur und nun habe ich EU-Rente eingereicht. Die wurde natürlich abgelehnt, aber gleichzeitig eine erneute Reha von d.Rentenversicherung verlangt. Warum ?? Danke für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsatz: Reha vor Rente. Wenn die RV das so sieht, wird die Reha auch durchgeführt.

2 Antworten

Nixam 22.10.2007 | 06:57
Stellt der Versicherte einen Rentenantrag und steht in den Augen des Gutachters noch nicht so recht fest, ob Erwerbsminderung vorliegt, so hat er die Möglichkeit,den Versicherten zunächst mal in eine Reha zu schicken und anschliessend anhand des Entlassungsberichts zu beurteilen, ob eine Rente zu gewähren ist oder nicht. Übrigens: Natürlich gibt es die 4-Jahres-Frist. Liegt jedoch Erwerbsminderung vor oder droht diese, so besteht die immer die Möglichkeit vor Ablauf dieser 4-Jahres-Wiederholungs-Frist eine Reha durchzuführen. Das bedeutet: Die REnte wurde so bestimmt noch nicht abgelehnt. Sicher wird nach der Reha erneut über den Antrag auf Rente befunden. Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an und fragen Sie nach!
Bieneam 22.10.2007 | 14:24
Dann ist es ja nicht möglich, dass diese Reha abgelehnt wird, da sie ja von der DRV vorgeschrieben ist, oder? Hat es das auch schon gegeben (wäre ja aber unlogisch)?
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