von Ella
RE: EMR - 4. Verlängerungsantrag - ab wann unbefristet?
Gestern kam der Bewilligungsbescheid für weitere 3 Jaqhre volle EMR, Zusatzbescheid daß ohne weitere Anträge die volle EMR danach automatisch in eine teilweise EMR übergeht.
der für mich grosse Schock war allerdings - trotz Verschlechterung meines Zustandes soll ich auf einmal minimum 3 Stunden arbeitsfähig sein?
Hallo, ich kann das Haus kaum verlassen, selbst Arztbesuche gehen nur sehr selten
ich denke mal, das ist dann wohl die sogenannte Arbeitsmarktrente?
wie fatal das ist - ich bin ungekündigt,mein Arbeitsverhältnis ruht ich war bis 2008 halbtags beschäftigt und reiche meinem AG den jeweiligen Rentenbescheid rein, damit das auch wieter so bleibt. (muss ich das überhaupt, reicht eine Erklärung, das dem so ist?)
aber nun, nach dem Ergebnis das ich minimum 3 Stunden arbeitsfähig sein soll, werde ich wohl aufgefordert, meinen Job wieder anzutreten oder wie? Der Job, der mit zu meinem jetzigen Krankheitsbild beigetragen hat, ursächlich war?
bin (auch krankheitsbedingt) nur noch am zittern und reagiere seit gestern extrem panisch (extreme Anpassungsstörung), kann damit garnicht umgehen.
Kann ich gegen diesen einen Punkt:
"weil sie nach unserer Feststellung in der Lage sind,.mindestens 3 h täglich ....(§ 102 Abs. 2 SGB VI)..."
wwiderspruch einlegen, oder geht das nur gegen den gesamten Rentenbescheid?
könnte es dann passieren, das die bereits bewilligten weiteren 3 jahre Zahlung der vollen EMR dann in Gefahr sind?
Ich hab echt das Gefühl, man hat da garnicht genau die neuen angeforderen Arztberichte geprüft,
wie kann bei einer Stagnation/Verschlechterung auf einmal eine teilweise arbeitsfähigkeit nach vorher NULL festgestellt werden?
Sy für das lange Kreisen hier, aber kompakter konnte ich meinen Gedankenfluss nicht bündeln, bitte um Hilfe, danke.