Diese Frage ist doch wohl nur theoretisch gemeint? Bei einem Einkommen von max. 4.800 Euro im Jahr wollen Sie Beiträge zur Rüruprente von 20.000 Euro aufbringen?
Aber sei's drum. Die Antwort auf Ihre Frage steht in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG. Danach sind die Beiträge des Arbeitgebers für einen Minijob nur auf Antrag des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.
Oder anders ausgedrückt: Sie können, wenn Sie wollen, die vollen 20.000 Euro Beitrag für die Rüruprente steuerlich geltend machen.