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400 € Job bei Arbeitsmarktrente

von Karina1320.02.2008 | 15:09
1115 Ansichten
3 Antworten

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Liebe User und Experten, ich beziehe eine volle EMR als Arbeitsmarktrente bewilligt bis 10/2010. (JG 1949, w)Mein der Rente zugrunde liegendes Leistungsbild sagt: -im erlernten Beruf und auf dem allgem. AM nur 3 -unter 6 Std möglich. Eine Bekannter, der eine Fa hat, bot mir an, stundenweise zu arbeiten. Dies aber auf Abruf, weil ich phasen habe, in denen es mir gesundheitlich ziemlich schlecht geht. Die Beschäftigung würde sich danach richten, wie es mir geht. Ich bin etwas unsicher, was ich machen soll. Durch die Kürzung der Rente fehlt mir einiges im Familienbudget und die Euros wären mir willkommen. Wie würde denn solch eine Arbeitsaufnahme gewertet , wenn es nicht durchgehend ist. Ist hier die Reglung anders bei AM Rente und muß ich hier was besonders beachten? Die 400 € werde ich sicher nicht erreichen, wollte aber mit der Angabe mein Anliegen kenntlich machen. Es wäre auch nur vorübergehend, weil der AG momentan ein hohes Arbeitsvolumen hat. Danke für kompetente Hinweise. Ich habe noch nicht zugesagt, will erst das rententechnische klären. Und sicher werden einige User wieder aufschreien, wer Rente hat braucht nicht noch zu arbeiten. Leider hier schon des öfteren gelesen.Aber lt. Rentenbescheid ist ein Hinzuverdienst gestattet. Karina13

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Karina13,

dem Beitrag von "Hallo" ist insoweit zuzustimmen, dass das Thema Hinzuverdienst bei einem monatlichen Entgelt bis zu 400 Euro kein Problem ist. Sie erhalten die Rente wegen voller Erwerbsminderung, da Sie arbeitslos und nicht auf einem Teilzeitarbeitsplatz beschäftigt sind, der Ihrem täglichen Leistungsvermögen von drei- bis unter sechs Stunden entspricht. Kann für Sie ein solcher Arbeitsplatz gefunden werden, haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Daher ist für Ihren Rentenanspruch nicht nur die Höhe Ihres Verdienstes entscheidend, sondern auch der zeitliche Umfang Ihrer Beschäftigung. Die Beschäftigungsaufnahme müssen Sie auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger melden.

2 Antworten

Halloam 21.02.2008 | 15:27
Hallo Katharina13! Wenn Sie neben ihrer Rente noch arbeiten ist das kein Problem, solange Sie die Hinzuverdiesnstgrenzen einhalten, da ansonsten die Rente um einen bestimmten Betrag gekürzt würde. Die Höhe der Hinzuverdiestgrenze ist je nachdem ob es sich um eine volle oder teilweise EM-Rente handelt unterschiedlich hoch. Wenn Sie aber sagen Sie übersteigen die 400€ nicht, dürfte das Thema Hinzuverdienst kein Problem sein.
Karina 13am 22.02.2008 | 15:37
Danke Hallo und Experte für die Antworten. Das mit den 400 € war mir klar. Mir ging es darum, daß diese Tätigkeit nicht als Teilzeitjob angesehen wird und mir dann nur noch die halbe EMR gezahlt wird. Leider hat sich in der Zwischenzeit mein Gesundheitszustand akut verschlechtert,so daß ich nun die angebotene Tätigkeit nicht aufnehmen werde. Einscönes WE Karina13
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