Sie haben angegeben, dass Sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehen. Nach § 96 a SGB VI ist ein Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung auf die volle Erwerbsminderungsrente anzurechnen. Ohne Auswirkungen sind dabei ein Hinzuverdienst von 400 € brutto monatlich ( seit 01.01.2008 ). Die weiteren Hinzuverdienstgrenzen bemessen sich individuell, abhängig von Ihrer Rentenhöhe und den Ihrer Rente zugrundeliegenden Entgeltpunkten. Nehmen Sie eine entsprechend höher bezahlte Beschäftigung auf, kann es dazu kommen dass aufgrund eines zu hohen Hinzuverdienstes Ihre Rente nicht mehr gezahlt werden kann ( sogenannte "Null-Rente"). Ihr Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente entfällt dadurch allerdings nicht, so dass die Rentenzahlung wiederum "aufleben" kann, sobald Ihre Verdienste entsprechend abgesunken sind, bzw. sie keine Beschäftigung mehr ausüben.
Um feststellen zu können, wie sich ein 400 € Job, bzw. auch die angestrebte Beschäftigung auf Ihre spätere Altersrente auswirkt, benötigt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger von Ihnen weitere Angaben, beispielsweise die Höhe des Verdienstes oder auch die angestrebte Dauer der Beschäftigung. Auch hier gilt, dass sich eventuelle Auswirkungen auf Ihre Rente individuell bemessen, abhängig von den bisher zugrundeliegenden Entgeltpunkten.
Eine schriftliche Auskunft Ihrer derzeit gültigen individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie unter der Angabe Ihrer Versicherungsnummer von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auch telefonisch oder per Fax anfordern.
Eine Ausrechnung Ihrer Altersrentenhöhe unter Berücksichtigung der Auswirkungen künftiger Beschäftigungen kann nur von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger im Rahmen einer persönlichen Beratung erstellt werden. Auf unserer Internetseite können Sie eine für Sie wohnortnahe Beratungsstelle ermitteln.
Tatsächlich sind die Rentenversicherungsträger grundsätzlich verpflichtet, bei Aufnahme einer Beschäftigung auch die (medizinischen) Grundvoraussetzungen einer vollen Erwerbsminderungsrente zu überprüfen.