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Experten-Antwort

400 € Job

von driveronezero03.09.2010 | 12:45
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin Moin! Seit ca. 13 Jahren beziehe ich ( Jahrgang 49 ) Rente. Anfänglich BU Rente, seit 2002 volle EM Rente unbefristet. Frage 1: Hat die Aufnahme eines 400 € Jobs Auswirkungen auf meine spätere Altersrente ? Frage 2: Kann ich die Rentenzahlung ruhen lassen, um probeweise eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, mit der Möglichkeit bei einem scheitern dann doch wieder Rente zu beziehen ohne das sehr umfangreiche Antragsverfahren zu durchlaufen. Achso,- berentet bin ich wg. Depressionen und einer phobischen Erkrankung und war vorher 12 Jahre erfolgreich selbstständig tätig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben angegeben, dass Sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehen. Nach § 96 a SGB VI ist ein Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung auf die volle Erwerbsminderungsrente anzurechnen. Ohne Auswirkungen sind dabei ein Hinzuverdienst von 400 € brutto monatlich ( seit 01.01.2008 ). Die weiteren Hinzuverdienstgrenzen bemessen sich individuell, abhängig von Ihrer Rentenhöhe und den Ihrer Rente zugrundeliegenden Entgeltpunkten. Nehmen Sie eine entsprechend höher bezahlte Beschäftigung auf, kann es dazu kommen dass aufgrund eines zu hohen Hinzuverdienstes Ihre Rente nicht mehr gezahlt werden kann ( sogenannte "Null-Rente"). Ihr Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente entfällt dadurch allerdings nicht, so dass die Rentenzahlung wiederum "aufleben" kann, sobald Ihre Verdienste entsprechend abgesunken sind, bzw. sie keine Beschäftigung mehr ausüben.

Um feststellen zu können, wie sich ein 400 € Job, bzw. auch die angestrebte Beschäftigung auf Ihre spätere Altersrente auswirkt, benötigt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger von Ihnen weitere Angaben, beispielsweise die Höhe des Verdienstes oder auch die angestrebte Dauer der Beschäftigung. Auch hier gilt, dass sich eventuelle Auswirkungen auf Ihre Rente individuell bemessen, abhängig von den bisher zugrundeliegenden Entgeltpunkten.

Eine schriftliche Auskunft Ihrer derzeit gültigen individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie unter der Angabe Ihrer Versicherungsnummer von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auch telefonisch oder per Fax anfordern.

Eine Ausrechnung Ihrer Altersrentenhöhe unter Berücksichtigung der Auswirkungen künftiger Beschäftigungen kann nur von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger im Rahmen einer persönlichen Beratung erstellt werden. Auf unserer Internetseite können Sie eine für Sie wohnortnahe Beratungsstelle ermitteln.

Tatsächlich sind die Rentenversicherungsträger grundsätzlich verpflichtet, bei Aufnahme einer Beschäftigung auch die (medizinischen) Grundvoraussetzungen einer vollen Erwerbsminderungsrente zu überprüfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

RFnam 03.09.2010 | 17:25
Zu 1.) Auf jeden Fall keine negativen Auswirkungen. Da aus den AG-Beiträgen sehr kleine Zusatz-Entgeltpunkte entstehen, werden diese bei der Altersrente berücksichtigt. Aber meistens entsteht in der Altersrente wegen dem Besitzschutz dre gleiche Rentenbetrag wie in der EM-Rente. Zu 2.) Eine konkrete Antwort ist ohne Kenntnis Ihrer individuellen Rentenakte schwer möglich, es gibt da verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Es wäre empfehlenswert, sich direkt bei Ihrem zuständigem Rentenversicherungsträger zu informieren über Unterstützung bei der Wiedereingliederung / Arbeitsversuch / Teilrente bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen der Anlage 19 zum Rentenbescheid. Bei der Aufnahme einer Vollbeschäftigung besteht die Gefahr, dass die Rente wegfällt, weil offensichtlich keine Erwerbsminderung besteht. Dann muss nach Aufgabe der Beschäftigung in der Regel ein neuer Rentenantrag gestellt werden. Deshalb der dringende Rat, vorher beim Rentenversicherungsträger die Möglichkeiten und Unterstützungen bei Wiedereingliederung und Arbeitsversuch abzuklären.
Niemandam 03.09.2010 | 19:10
Ich selber hätte schon Angst, dass die Aufnahme eines 400 Euro Jobs zum Anlass einer Überprüfug bzw. Unterstellung einer Besserung des Gesundheitszustandes genommen wird. Sprich: Gutachter und Versuch der Aberkennung der EM-Rente... Beim zweiten Anliegen natürlich erst recht... vg, niemand
driveronezeroam 03.09.2010 | 20:30
Hallo RFn ! Vielen Dank für Ihre klare, sachkundige Antwort. Ich hoffe nur, dass ich mir nicht "selbst ins Knie " schieße, wenn ich dort aufschlage und mein Vorhaben erkläre.
-_-am 03.09.2010 | 21:31
Das könnte sein, ist aber völlig unproblematisch! Es gibt zusätzliche Entgeltpunkte nach § 76b SGB VI dafür. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__76b.html Nein, es wird aber eine von der Höhe des erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts abhängige Teilrente gewährt (§96a SGB VI). http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__96a.html Außerdem riskieren Sie die Überprüfung Ihres Leistungsvermögens (Überprüfung der medizinischen Gesichtspunkte im Rahmen einer Begutachtung).
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