Hallo Assdorf,
bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt 400 Euro übersteigt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Ein gelegentliches Überschreiten der Grenze führt nicht zwingend zur Versicherungspflicht.
Bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts und in den Fällen, in denen im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden, ist der regelmäßige Betrag nach denselben Grundsätzen zu ermitteln, die für die Schätzung des Jahresarbeitsentgelts in der Krankenversicherung bei schwankenden Bezügen gelten. Zur Prüfung wird das Arbeitsentgelt über ein Jahr verteilt herangezogen. Ist die Grenze von 4800 Euro nicht überschritten, verbleibt es bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.