Meine Gattin hatte im letzten Jahr 2007 nach Ihrer Vollzeitbeschäftigung einen 400 €-Job für ca. 6 Monate. Sie hat weder Monatsabrechnungen noch einen Sozialversicherungnachweis erhalten.
Kann ich eine Auskunft bekommen, ob der Arbeitgeber überhaupt die gesetzliche Einzahlungen vorgenomen hat?
Hallo Vogt,
fordern Sie einen Versicherungsverlauf an. 2007 sollte vom Arbeitgeber längst gemeldet worden sein. Der Mini-Job ist im Versicherungsverlauf mit Zeit, Entgelt und "geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung" gekennzeichnet.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/renteninfo__anfo__node.html__nnn=true
Gruß
w.
Oder (manchmal geht auch trotz Zahlung der Beiträge mit den Meldungen etwas schief) Sie fragen bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft nach, ob die Beschäftigung angemeldet worden ist.
Hallo Vogt,
die Minijobzentrale ist zuständig für alle Informationen, Meldungen und Beiträge rund um die Minijobs mit Wirkung ab 01.04.2003.
Die Anschrift lautet:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Minijobzentrale Essen -
45115 Essen
Telefon: 0180-1200504
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Homepage: http://www.minijob-zentrale.de
Über diesen Ansprechpartner kann die An- und Abmeldung, bzw. die Abführung der gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalbeiträge des Arbeitgebers nachvollzogen werden.