Bin ich richtig informiert, dass die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze (1/7 Bez.Größe= 355 Euro) auf 400 Euro im Gesetzgebungsverfahren zwar "durch" ist, aber noch immer nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist?
Besten Dank!
Hallo Chrissi,
Sie sind richtig informiert.
Bis heute morgen ist das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden
Heinrich
Mein Beitrag hat sich mit dem vom Experten überschnitten.
Hier noch ein Tipp:
Sie finden das Bundesgesetzblatt unter diesem Link:
http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php
Heinrich
... trotzdem steht in unseren (DRV) Bescheiden bereits die Hinzuverdienstgrenze von 400,- €! Ich denke, es wird in Kauf genommen, dass bei einzelnen Rentnern, die ab 01.01.2008 statt bis 355,- € bis zu 400,- € verdienten, die evtl. entstehende Überzahlung NICHT zurückgefordert wird.
OBWOHL derzeit das Gesetz noch immer nicht rechtskräftig ist.
MfG Rosanna.