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Experten-Antwort

400 Euro Job

von Elisabeth19.09.2015 | 18:41
1199 Ansichten
6 Antworten

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Welchen 400 Euro Job kann ich denn ausüben ohne das ich unangenehme Fragen von der RV bekomme. In meinen gelernten Berufen darf ich überhaupt nicht arbeiten. Laut Arbeitsamt darf ich nur leichte Tätigkeiten ausüben, überwiegend stehend, sitzend und stehend. Außerdem habe ich eine PTSD und damit auch seelische Beeinträchtigeungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

wenn Sie (ggf. arbeitsmarktbedingt) eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten und eine gerinfügige Beschäftigung aufnehmen , müssen Sie auch diese Tätigkeit auf jeden Fall dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Dieser wird dann prüfen, inwieweit die Beschäftigungsaufnahme Einfluss auf Ihren Rentenanspruch hat. Allein auf die Geringfügigkeit der Beschäftigung kommt es nämlich nicht an. Zwar könnte bei einem Verdienst bis zur Hinzuverdienstgrenze von monatlich brutto 450,- Euro grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt sein, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich nicht erreicht wird, dies schließt eine Prüfung des Einzelfalls jedoch nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

Elisabetham 19.09.2015 | 18:46
Ich beziehe dauerhafte Em-Rente und würde mir gern einen 400 Euro Job suchen. Ich möchte aber keine Nachfragen von der RV haben. Ich darf in meinen gelernten Berufen nicht mehr arbeiten. Ich habe kranke Knochen und eine seelische Behinderung.
Santanderam 19.09.2015 | 18:54
Sie dürfen JEDEN Job annehmen (auch ihren erlernten) wenn sie täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten und monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. 2 mal im Jahr das doppelte.
Maxam 19.09.2015 | 20:15
Hallo Elli! Melden müssen Sie die Jobaufnahme in jedemfall! Es gibt zu diesem Thema hier viele Threads...in den Kontrovers darüber diskutiert wurde.....betätigen Sie einfach mal die Suchfunktion! Nur eines kann ich vorweg sagen....Sie sollten immer unter 3h täglich bleiben....den arbeiten Sie volle 3h so könnte man Ihnen unterstellen Sie wären nicht mehr vollerwerbsgemindert! MfG Max
Maxam 19.09.2015 | 20:15
Hallo Elli! Melden müssen Sie die Jobaufnahme in jedemfall! Es gibt zu diesem Thema hier viele Threads...in den Kontrovers darüber diskutiert wurde.....betätigen Sie einfach mal die Suchfunktion! Nur eines kann ich vorweg sagen....Sie sollten immer unter 3h täglich bleiben....den arbeiten Sie volle 3h so könnte man Ihnen unterstellen Sie wären nicht mehr vollerwerbsgemindert! MfG Max
Elisabetham 21.09.2015 | 18:56
Danke, nun habe ich endlich Gewissheit.
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