Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

400,-- Euro Minijob

von Wolfgang Moritz23.08.2007 | 21:36
1271 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine heutige Anfrage um 14:38 Uhr. Ihre Antwort, mich an die Minijob-Zentrale zu wenden, habe ich gemacht. Leider bekomme ich auch von dort keine eindeutigen Antworten auf meine Fragen! Ich bitte Sie, mir meine Fragen zu beantworten. MfG Wolfgang Moritz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Mini-Job mit 400,- EUR pro Jahr (12x400= 4800,-) ohne Aufstockung erhalten Sie zur Zeit 3 Monate für die allg. Wartezeit und eine mtl. Rentenanwartschaft von 3,22 EUR. Diese Monate Wartezeit zählen nicht als vollwertige Pflichtbeiträge.

Mit Aufstockung (4,9%; von 400,- = 19,60 EUR) erhalten Sie 12 vollwertige Pflichtbeiträge und eine mtl. Rentenanwartschaft von 4,28 EUR:

2 Antworten

KSCam 23.08.2007 | 22:32
Sie werden morgen die Expertenantwort noch bekommen - nur Geduld! Aber rufen Sie doch morgen früh die nächste Beratungsstelle der RV an, die Frage ist telefonisch ohnehin besser zu klären als schriftlich. Die 15% aus 400 € bringen pro Jahr 3,22 € mehr Monatsrente (wenn Schiko richtig gerechnet hat). Ist der Lohn geringer, dann halt entsprechend weniger. Als Pflichtbeitragsmonate zählen diese Zeiten nicht (da müsste schon auf 19,9% aufgestockt werden). Allerdings gibt es pro Jahr ein paar Pauschalmonate, die doch bei der Regelaltersrente auch als Zeit zählen könnten. Aber komplizierter will ich es nicht machen - rufen Sie die Beratungsstelle an! Es ist halt keine einfache Regelung, die sich unsere Politiker da einfallen ließen.
lotscheram 23.08.2007 | 23:00
Vielleicht noch einmal eine Frage-Antwort Darstellung Ihre Frage: Welche Ansprüche entstehen aus diesen Beiträgen? Erhöhen diese Beiträge die Altersrente? Antwort: Ja, diese Beiträge erhöhen die Altersrente. Schiko hat die Werte genannt, sie stimmen, sind aber nur zutreffend wenn der Minijob in den alten Bundesländern ausgeführt wird. Werte für das Beitrittsgebiet sinid etwas gereinger. Ihre Frage: Werden diese Beiträge als echte Beitragszeiten angerechnet? Antwort: Nein, weil nur Pauschbeträge gezahlt werden bzw. Werte unter dem gesetzlich festgelegten Prozentsatz. (Siehe Aussage Schiko.) eine Zahlung unter 19,9% führt nicht zu "vollwertigen rentenrechtlichen zeiten" Ihre Frage: Sichern diese Beiträge irgend einen Anspruch aus der GRV? Antwort: Ja. Siehe vorangegangene Fragebeantwortung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026