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400€ jobs

von robert24.08.2007 | 11:44
1384 Ansichten
8 Antworten

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am 22.8. habe ich gefragt,ob man bei 400.-jobs ALG bekommt. Antwort d.Experten: nein. AA aber sagt: ja, aber nur sehr wenig. Was jetzt?? Wer kennt sich noch aus?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich habe lediglich im Rahmen der Rente diese Frage mit beantwortet. Von den 400,- EUR wird in die Arbeitslosenversicherung kein Cent eingezahlt, somit hat man daraus auch keine Ansprüche. Sogar aus der KK hat man keine Ansprüche, obwohl dorthin 13% abgeführt werden.

Noch mal zum AloGeld. Es wäre fatal wenn dem so wäre. Stellen sich mal vor wie viel 400,- EURO-Jober wir haben, die hätten dann irgendwann (nach 2 Jahren) einen Anspruch auf 6 Monate AloGeld. Die würden sich freuen. Ich bitte Sie, das kann und will ich nicht glauben. (Das ist meine persönliche Meinung). l

7 Antworten

robertam 24.08.2007 | 12:11
dann verstehe ich die Aussage der Mitarbeiterin der AA nicht. Ihre Antwort klingt eigentlich ganz logisch. Aber es wäre ja nicht das 1.Mal, dass AA keine Ahnung hat. Trotzdem danke.
Antoniusam 24.08.2007 | 14:12
"Minijobber" erwerben definitiv KEINEN Arbeitslosengeldanspruch , da, wie bereits erwähnt, keine Beiträge an die BA abgeführt werden. Die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung Ihrer Arbeitsagentur sollten das eigentlich wissen ! MfG
robertam 24.08.2007 | 14:23
mit "Ihre Antwort" meinte ich die Antwort d.Experten. Antonius, Sie haben recht, eigentlich sollten die Mitarbeiter der AA das wissen. Verläßt man sich aber auf so eine Aussage (hätten wir dieses Forum nicht), wäre man aber ganz gewaltig aufgeschmissen. Man sollte die Dame eigentlich aufklären. Vielen Dank.
lotscheram 24.08.2007 | 14:32
vielleicht bezog sich die Auskunft der Dame von der "AA" auf die Wikung in der Rente? Da wäre sie zutreffend. Wie immer auch, es gibt keine Vollkommenheit, egal worauf man es beziehen mag. Erfreulich ist es immer dann nicht, wenn einem daraus Nachteile entstehen.
Schadeam 25.08.2007 | 11:17
halten wir dem Mitarbeiter mal zugute, dass vielleicht auch die Frage nicht präzise formuliert war und Fragender und Antwortender aneinander vorbeigeredet haben? Auch das passiert täglich. Die Frage (s.o.) "ob man bei 400 € Jobs ALG bekommt", kann man vielleicht auch so auffassen, ob ein ALG Empfänger einen Minijob machen darf. Und da lautet die Antwort eindeutig ja. Auf die Frage "ob aus 400 € Jobs ALG Ansprüche erwachsen" kommt hingegen ein klares Nein. Also bitte keine Pauschalverurteilungen der AA Mitarbeiter.
zuzaam 28.08.2007 | 14:25
bei arbeitslosigkeit und bezug von ALG ! kann man einen sog. 400,- annehmen - von diesen maximal 400,- euro bleiben aufgrund der hinzuverdienstgrenze 164,- euro. bei ALG II richtet sich der hinzuverdienst nach § 30 SGB II - zu finden über die gesetzestextesammlung von z.b. juris! gruß, zuza
zuzaam 28.08.2007 | 14:27
zunächst korrektur des vertippers: es handelt sich um 165,- bei ALG I, die anrechnungsfrei sind. dies nennt sich nebenverdienst - stundenumfang muss in der woche geringer als 15 std sein. ausnahme: in den 18 monate vor arbeitslosigkeit bestand bereits eine geringfügige beschäftigung - diese ist dann vollständig anrechnungsfrei. gruß, zuza
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