Hallo,
ich beginne bald eine umschulung im rahmen einer lta, allerdings reicht mir das übergangsgeld nicht zur lebenshaltung aus ( kein hartzIV anspruch, doch trotzdem ein haus zu unterhalten).Meine frage ist, ob ich zum übergangsgeld einen 400€ job ausüben darf oder dieser dann in abzug zu meinem übergangsgeld gebracht wird?
lg
noah
15.09.2012, 03:42
von
noah
15.09.2012, 11:48
von
Gryf
siehe
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=20513
15.09.2012, 15:29
von
noah
hallo,
danke! habe es gestern auch so gelesen, aber wollte dennoch mal fragen...weiß denn auch jemand wie es wäre, wenn ich ein kleingewerbe anmelden würde? bis zu welcher grenze dürfte ich dann dazu verdienen? ich könnte mehrere putzstellen annehmen, möchte das aber nicht schwarz machen. dann bräuchte ich auch keinen 400e job.
grüße
17.09.2012, 16:19
Experten-Antwort