400€ Minijob in Privathaushalt - Rentenversicherungspunkte

von
Arinius

Ich beabsichtige eine Dame als Haushaltshilfe mit 400€ pro Monat anzustellen und bei der Knappschaft anzumelden. Bezüglich der Befreiung von der RV Plficht. habe ich eine Frage. Auf der Seite der Knappschaft setht dazu :

" Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vom Beschäftigten schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 5 Prozent. Der Eigenanteil des Minijobbers fällt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht weg. Der Minijobber erhält dann nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und auch das erzielte Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt. "

Es stellt sich mir jetzt die Frage in welcher Höhe ( zirka ) würde die Dame bei einer späteren Altersrente von dem 400€ Minijob und bei Befreiung von der RV Pflicht profitieren ? Habe mal was von ca. 3,20€ höher Altersrente pro Monat und pro Beschäftigungsjahr bei einem 400€ gelesen. Ist das korrekt ?

Als Info ist noch zu sagen, das die Dame bereits einen Halbtagsjob inne hat und ist dort bereits RV Pflichtversichert seit vielen Jahren , sodass alle Ansprüche wie auf z.b. eine EM-Rente etc. bereits gegeben sind.

Also in dem Fall sollte Sie sich besser bei dem 400€ Job dann von der RV Pflicht befreien lassen oder habe ich irgendwelche Vorteile dadurch übersehen ?

von
W*lfgang

Hallo Arinius,

für Sie als Arbeitgeber ist es kostenneutral, ob Mini-Jobber sich pflichtversichern oder die Versicherungsfreiheit wählen.

Der Rentenzuwachs aus Mini-Job ist marginal. Bei Haushaltsjob ist das Verhältnis AG/AN umgekehrt, als bei 'normalen' Mini-Jobs ...hier entsteht durch Ihren AG-Beitrag ein mtl. Rentenzuwachs von 1 EUR für 1 Jahr Mini-Job, die Haushaltstätige erhöht Ihre mtl. Rente um satte 3 EUR. Da sie bereits einen versicherungspflichtigen Hauptberuf hat, sehe ich keine Notwendigkeit, die Versicherungspflicht aus Mini-Job zu behalten – sie sollte darauf verzichten.

Andere Aspekte, was wird sie überhaupt mal an Rente erwarten können, bleibt sie damit eh im Grundsicherungsbereich (dann Pflichtversicherung grundsätzlich nutzlos/für den Versicherten – nicht für das Grusi-Amt ;-)) ...können hier nicht ohne detaillierte Kenntnisse des Versicherungsverhältnisses geklärt werden.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Arinius,

bei der Aufnahme eines Minijobs im Privathaushalt besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer.
Für den Arbeitgeber entstehen die gleichen Lohnnebenkosten unabhängig davon, ob Versicherungsfreiheit gewählt wird oder Versicherungspflicht besteht.
Da in dem von Ihnen geschilderten Fall bereits durch ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, kann sich der Arbeitnehmer hier von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen. Sollte er dennoch Beiträge zahlen, erwirbt er pro Jahr der Minijobbeschäftigung ca. 3 EUR mehr Monatsrente als ohne eigene Beitragsleistung.

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