Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

400€ Minijob in Privathaushalt - Rentenversicherungspunkte

von Arinius20.01.2015 | 18:39
1101 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beabsichtige eine Dame als Haushaltshilfe mit 400€ pro Monat anzustellen und bei der Knappschaft anzumelden. Bezüglich der Befreiung von der RV Plficht. habe ich eine Frage. Auf der Seite der Knappschaft setht dazu : " Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vom Beschäftigten schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 5 Prozent. Der Eigenanteil des Minijobbers fällt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht weg. Der Minijobber erhält dann nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und auch das erzielte Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt. " Es stellt sich mir jetzt die Frage in welcher Höhe ( zirka ) würde die Dame bei einer späteren Altersrente von dem 400€ Minijob und bei Befreiung von der RV Pflicht profitieren ? Habe mal was von ca. 3,20€ höher Altersrente pro Monat und pro Beschäftigungsjahr bei einem 400€ gelesen. Ist das korrekt ? Als Info ist noch zu sagen, das die Dame bereits einen Halbtagsjob inne hat und ist dort bereits RV Pflichtversichert seit vielen Jahren , sodass alle Ansprüche wie auf z.b. eine EM-Rente etc. bereits gegeben sind. Also in dem Fall sollte Sie sich besser bei dem 400€ Job dann von der RV Pflicht befreien lassen oder habe ich irgendwelche Vorteile dadurch übersehen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arinius,

bei der Aufnahme eines Minijobs im Privathaushalt besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer.

Für den Arbeitgeber entstehen die gleichen Lohnnebenkosten unabhängig davon, ob Versicherungsfreiheit gewählt wird oder Versicherungspflicht besteht.

Da in dem von Ihnen geschilderten Fall bereits durch ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, kann sich der Arbeitnehmer hier von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen. Sollte er dennoch Beiträge zahlen, erwirbt er pro Jahr der Minijobbeschäftigung ca. 3 EUR mehr Monatsrente als ohne eigene Beitragsleistung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 20.01.2015 | 22:28
Hallo Arinius, für Sie als Arbeitgeber ist es kostenneutral, ob Mini-Jobber sich pflichtversichern oder die Versicherungsfreiheit wählen. Der Rentenzuwachs aus Mini-Job ist marginal. Bei Haushaltsjob ist das Verhältnis AG/AN umgekehrt, als bei 'normalen' Mini-Jobs ...hier entsteht durch Ihren AG-Beitrag ein mtl. Rentenzuwachs von 1 EUR für 1 Jahr Mini-Job, die Haushaltstätige erhöht Ihre mtl. Rente um satte 3 EUR. Da sie bereits einen versicherungspflichtigen Hauptberuf hat, sehe ich keine Notwendigkeit, die Versicherungspflicht aus Mini-Job zu behalten – sie sollte darauf verzichten. Andere Aspekte, was wird sie überhaupt mal an Rente erwarten können, bleibt sie damit eh im Grundsicherungsbereich (dann Pflichtversicherung grundsätzlich nutzlos/für den Versicherten – nicht für das Grusi-Amt ;-)) ...können hier nicht ohne detaillierte Kenntnisse des Versicherungsverhältnisses geklärt werden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026