Hallo Arinius,
bei der Aufnahme eines Minijobs im Privathaushalt besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer.
Für den Arbeitgeber entstehen die gleichen Lohnnebenkosten unabhängig davon, ob Versicherungsfreiheit gewählt wird oder Versicherungspflicht besteht.
Da in dem von Ihnen geschilderten Fall bereits durch ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, kann sich der Arbeitnehmer hier von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen. Sollte er dennoch Beiträge zahlen, erwirbt er pro Jahr der Minijobbeschäftigung ca. 3 EUR mehr Monatsrente als ohne eigene Beitragsleistung.