Ich beabsichtige eine Dame als Haushaltshilfe mit 400€ pro Monat anzustellen und bei der Knappschaft anzumelden. Bezüglich der Befreiung von der RV Plficht. habe ich eine Frage. Auf der Seite der Knappschaft setht dazu :
" Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vom Beschäftigten schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 5 Prozent. Der Eigenanteil des Minijobbers fällt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht weg. Der Minijobber erhält dann nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und auch das erzielte Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt. "
Es stellt sich mir jetzt die Frage in welcher Höhe ( zirka ) würde die Dame bei einer späteren Altersrente von dem 400€ Minijob und bei Befreiung von der RV Pflicht profitieren ? Habe mal was von ca. 3,20€ höher Altersrente pro Monat und pro Beschäftigungsjahr bei einem 400€ gelesen. Ist das korrekt ?
Als Info ist noch zu sagen, das die Dame bereits einen Halbtagsjob inne hat und ist dort bereits RV Pflichtversichert seit vielen Jahren , sodass alle Ansprüche wie auf z.b. eine EM-Rente etc. bereits gegeben sind.
Also in dem Fall sollte Sie sich besser bei dem 400€ Job dann von der RV Pflicht befreien lassen oder habe ich irgendwelche Vorteile dadurch übersehen ?