Einzelheiten zu Ihren Fragen sollten Sie tatsächlich mit der Krankenkasse und beim Finanzamt abklären. Allgemein aber gilt, dass eine eigene Pflichtversicherung die Familienversicherung in der Krankenkasse ausschließt. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie also für 401 € in der Gleitzone anmelden, dann brauchen Sie sich aber nicht in der Familienversicherung bei Ihrer Krankenkasse abmelden, sondern dies sollte dann automatisch von Ihrer Krankenkasse umgestellt werden.
Da es sich bei dem Job von 401 € nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Minijob), ist eine Pauschalversteuerung nicht möglich. Bei der gemeinsamen Veranlagung ist das Einkommen dann als Einkommen der Ehefrau anzugeben.