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Experten-Antwort

401 € Job in Gleitzone Kankenversicherung und Steuer

von Bayerin19.08.2010 | 13:28
1481 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Möchte evtl. 401.-€ Job in Gleitzone annehmen, (ist eigentlich ein 400.-€ Job,) Bin sonst nicht berufstätig, mit Ehemann KV-familienversichert, aber habe kürzlich durch Erbschaft Pachteinnahmen, die zusammen mit Zinsen die jährl. 4380.-€ Einkünfte-Schwelle zur Familienversicherung überschreiten. Frage 1: Nach dem Gleitzonenrechner muß ich monatlich 17,32 € und der Arbeitgeber 28,07 € zur KV abführen, bin ich dann für 45,39 € komplett krankenversichert, und kann mich von der Familienversicherung über Ehemann abmelden ? Frage 2: Da wir gemeinsam Einkommensteuerveranlagt sind, werden die 401.-€ montl. zur Einkommensteuerberechnung als Einkünfte Ehefrau ausgewiesen, stimmt das? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einzelheiten zu Ihren Fragen sollten Sie tatsächlich mit der Krankenkasse und beim Finanzamt abklären. Allgemein aber gilt, dass eine eigene Pflichtversicherung die Familienversicherung in der Krankenkasse ausschließt. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie also für 401 € in der Gleitzone anmelden, dann brauchen Sie sich aber nicht in der Familienversicherung bei Ihrer Krankenkasse abmelden, sondern dies sollte dann automatisch von Ihrer Krankenkasse umgestellt werden.

Da es sich bei dem Job von 401 € nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Minijob), ist eine Pauschalversteuerung nicht möglich. Bei der gemeinsamen Veranlagung ist das Einkommen dann als Einkommen der Ehefrau anzugeben.

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1 Antworten

maria kleinam 19.08.2010 | 15:15
zur frage 1. wenden sie sich an die krankenkasse. zur frage 2. wenden sie sich an das finanzamt. sie sind hier in einem RENTENFORUM!!!!
Deutsche Rentenversicherung
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