Hallo Gertrud H.,
durch die Ausgleichszahlung erwerben Sie zusätzliche Entgeltpunkte, die den Entgeltepunkteverlust durch den (auch weiterhin geltenden) Abschlag ausgleichen.
Der Gegenwert für einen Entgeltpunkt liegt derzeit bei 34,19 Euro (= aktueller Rentenwert).
Bei den jährlichen Rentenanpassungen erhöht sich der aktuelle Rentenwert, die Anzahl der von Ihnen erworbenen Entgeltpunkte bleibt unverändert. Dadurch erhöht sich mit jeder Rentenanpassung auch die aus der Ausgleichszahlung resultierende Rentenhöhe.
Wenn Sie darüber hinaus die Rente dann doch erst zum abschlagsfreien Zeitpunkt in Anspruch nehmen, wird das Verhältnis von Beitragszahlung zu ausgezahlter Rente an sich bereits günstiger. Das hängt damit zusammen, dass Sie für einen vollen Abschlagsausgleich etwas mehr Punkte "kaufen" müssen, als durch den Abschlag verloren gehen, da der Abschlag an sich durch die Ausgleichszahlung nicht beseitigt und auch auf die "gekauften" Entgeltpunkte angewendet wird.
Bei weitergehenden Fragen zu Ihrem konkreten Einzelfall empfehle ich Ihnen tatsächlich einen Beratungstermin. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, rufen Sie bitte beim Servicetelefon Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers oder bei der bundesweiten Servicehotline unter 0800 1000 4800 an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam