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Im Vordruck (R 210) ist unter Ziffer 7 diesbezüglich eine Arbeitamtsfrage!
Die Angabe musss ja eine Bewandnis haben, sonst wäre sie nicht im Vordruck. Aber in wieweit konnte mir auch noch keiner sagen, da wir z. Zt. immer von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgehen und bei der AfA nicht nachfragen .
Bei Ungelernten gibt es keinen Arbeitsmarkt. Wo es keinen gibt, kann er auch nicht verschlossen sein!
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