§ 44 SGB X

von
Unfall

Hallo
ich habe die Rentenversicherung mehrere Jahre nach dem § 44 SGB X gefragt - aber nie eine Antwort bekommen .
Frage : gibt es ein Gesetz das FÜR die Rentenversicherung
rückwirkend bindend ist - seit der ersten Anfrage und nicht
nur 4 Jahre rückwirkend

von
W°lfgang

Hallo Unfall,

würden Sie Ihre Frage konkretisieren, um was es inhaltlich dabei überhaupt geht?!!

Andernfalls nutzen Sie die Restnacht und machen sich in den Rechtsanweisungen der DRV etwas schlauer:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0026_50/gra_sgb010_p_0044.html

Gruß
w.

von
Unfall

Ich habe vor über 10 Jahren einen Antrag nach § 44 SGB X gestellt -- aber die Rentenversicherung hat sich totgestellt .
wie ist die Lage ?
Danke

von
tell us more please

Welche Art eines rechtswidrigen Bescheids soll den (rückwirkend) zurückgenommen werden? Ich versteh noch nicht, worauf Sie hinauswollen....

von
Schade

Zitiert von: Unfall
Ich habe vor über 10 Jahren einen Antrag nach § 44 SGB X gestellt -- aber die Rentenversicherung hat sich totgestellt .
wie ist die Lage ?
Danke

Kein DRV Mitarbeiter kann Ihnen auf so eine "pauschale Aussage" irgend etwas konkretes sagen.

Aber wenn Sie wirklich seit 10 Jahren auf eine Antwort einer Behörde warten, verstehe ich nicht warum Sie sich noch nicht längst bei der Behördenleitung oder deren Aufsichtsbehörde eindrücklich beschwert haben sondern stattdessen ein Forum rätseln lassen, was "der Fragesteller eigentlich will".

Experten-Antwort

Informationen zum § 44 SGB X finden Sie unter dem von W°lfgang bereits genannten Link:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0026_50/gra_sgb010_p_0044.html

Da wir die genauen Hintergründe Ihres Falles nicht kennen, ist hier im Forum eine Klärung leider nicht möglich. Ggf. wenden Sie sich bitte nochmal direkt an die zuständige Stelle.

von
Hürden

Aus meiner Sicht gibt es da folgende Probleme:

1. Sie müssen beweisen, dass Ihr Antrag vor 10 Jahren bei der DRV eingegangen ist.
2. Sie müssen beweisen, dass die DRV tatsächlich nicht reagiert hat.
3. Ihrem Antrag wäre bereits vor 10 Jahren stattzugeben gewesen.
4. Es darf nicht unbillig sein, auf den Antrag von vor 10 Jahren abzustellen.
5. Evtl. ist die Einrede der Verjährung zu erheben.

von
Unfall

Vielen Dank
besteht bei einem Aktenkundigen Nachweis
Art. 16 DSGVO Recht auf Berichtigung
mit allem was dazugehört ?

von
Meine Güte

Zitiert von: Unfall
Vielen Dank
besteht bei einem Aktenkundigen Nachweis
Art. 16 DSGVO Recht auf Berichtigung
mit allem was dazugehört ?

Wie wäre es, wenn Sie mal etwas konkreter werden würden, statt hier nur bruchstückhaft Fragen zu stellen? Dann könnten auch zielführendere Antworten gegeben werden und es muss nicht gerätselt werden, um was es Ihnen eigentlich geht.

von
Kfkfk

Lets Go Wochenende.

Der Troll schreibt einfach wieder ein paar Paragraphen und schon ist das halbe Forum gebunden.

Äh wie sieht es denn nun mit Abs.1 aus ist der anders als Abs.2? Bitte mit Erläuterung warum diese erlassen wurden.

von
Unfall

ich wollte einfach nur wissen wie ist die Rechtslage wenn die Rentenversicherung alles aussitzt und nix unternimmt -
zufälligerweise ?

von
KSC

....dann ist die Rechtslage unklar.....weil immer noch niemand weiß warum es geht.

Schreiben Sie doch endlich was Sie wann beantragt haben und was da bisher passiert ist.

Vielleicht haben Sie ja vor 10 Jahren einen Brief an die DRV geschrieben, aber den leeren Umschlag weggeschickt?
Dann hätte die DRV diesen leeren Umschlag weggeworfen, nichts falsch gemacht und wundert sich worüber Sie sich heute ärgern?

von
Meine Güte

Zitiert von: Unfall
ich wollte einfach nur wissen wie ist die Rechtslage wenn die Rentenversicherung alles aussitzt und nix unternimmt -
zufälligerweise ?

Dann füllt meine seine Fragen auch mit Inhalt und muss sich nicht darüber wundern, wenn man bei Ihrer Schreibfaulheit auch nur inhaltsleere Antworten bekommt.
Sie scheinen ja auch alles auszusitzen und nix zu unternehmen - zufälligerweise?
Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es eben heraus.

von
Unfall

Es geht sich dabei um die 26 Wochen Regelung nach einem Unfall.
Kann das stimmen?

von
KSC

Ich kenne trotz 36 jähriger Tätigkeit im DRV Beratungsdienst keine
" 26 Wochen Regelung nach Unfällen"

Sie eiern immer noch rum statt konkret zu werden.

Wenn Sie so weitermachen ist Ihre Frage hier im Forum auch in 10 Jahren noch unbeantwortet.

Wahrscheinlich hatte Ihr Schreiben vor 10 Jahren eine ähnliche Qualität wie Ihre Forenanfrage - dann wundert mich nichts.

Grins - nette Beschäftigung am Wochenende.

von
;-)

Zitiert von: KSC
Ich kenne trotz 36 jähriger Tätigkeit im DRV Beratungsdienst keine
" 26 Wochen Regelung nach Unfällen"

Du kennst ja auch keine BSG-Urteile, mit länger als 26 Wochen AU... ;-)

von
Peter T.

Es gibt auch keine BSG Urteile (auch keine sonstigen) wo man nach 26 Wochen AU eine EMR erhält...

von
Trolljäger

Zitiert von: Peter T.
Es gibt auch keine BSG Urteile (auch keine sonstigen) wo man nach 26 Wochen AU eine EMR erhält...

Artikel der DRV mit BSG-Urteil:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/erwerbsminderungsrente-auffangnetz-fuer-millionen.html

von
Peter T.

Als Trolljäger sollte man doch Texte und Urteile besser lesen können, wie der Troll selbst, der immer die Urteile zitiert.

Denn auch hier steht im Text nichts anderes, es gibt keine EMR nach 26 Wochen AU!

Etwas anderes steht hier zu der in Zukunft auftretenden AU...

"Wenn eine extrem häufige Arbeitsunfähigkeit prognostiziert werden kann, müsse dem Betroffenen eine konkrete andere Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt werden, die er ausüben könne"

Aber viele kennen hier halt Begriffe wie prognostiziert, grundsätzlich oder regelmäßig nicht.
Dabei wissen wir doch aus dem Leben, es kommt auf die Feinheiten und Kleinigkeiten an...

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