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Experten-Antwort

§ 44 SGB X

von Unfall14.10.2021 | 21:29
87 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe die Rentenversicherung mehrere Jahre nach dem § 44 SGB X gefragt - aber nie eine Antwort bekommen . Frage : gibt es ein Gesetz das FÜR die Rentenversicherung rückwirkend bindend ist - seit der ersten Anfrage und nicht nur 4 Jahre rückwirkend

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Informationen zum § 44 SGB X finden Sie unter dem von W°lfgang bereits genannten Link:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0026_50/gra_sgb010_p_0044.html

Da wir die genauen Hintergründe Ihres Falles nicht kennen, ist hier im Forum eine Klärung leider nicht möglich. Ggf. wenden Sie sich bitte nochmal direkt an die zuständige Stelle.

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17 Antworten

W°lfgangam 14.10.2021 | 21:40
Hallo Unfall, würden Sie Ihre Frage konkretisieren, um was es inhaltlich dabei überhaupt geht?!! Andernfalls nutzen Sie die Restnacht und machen sich in den Rechtsanweisungen der DRV etwas schlauer: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w.
Schadeam 15.10.2021 | 09:05
Kein DRV Mitarbeiter kann Ihnen auf so eine "pauschale Aussage" irgend etwas konkretes sagen. Aber wenn Sie wirklich seit 10 Jahren auf eine Antwort einer Behörde warten, verstehe ich nicht warum Sie sich noch nicht längst bei der Behördenleitung oder deren Aufsichtsbehörde eindrücklich beschwert haben sondern stattdessen ein Forum rätseln lassen, was "der Fragesteller eigentlich will".
Unfallam 15.10.2021 | 08:35
Ich habe vor über 10 Jahren einen Antrag nach § 44 SGB X gestellt -- aber die Rentenversicherung hat sich totgestellt . wie ist die Lage ? Danke
tell us more pleaseam 15.10.2021 | 08:58
Welche Art eines rechtswidrigen Bescheids soll den (rückwirkend) zurückgenommen werden? Ich versteh noch nicht, worauf Sie hinauswollen....
Meine Güteam 15.10.2021 | 12:22
Wie wäre es, wenn Sie mal etwas konkreter werden würden, statt hier nur bruchstückhaft Fragen zu stellen? Dann könnten auch zielführendere Antworten gegeben werden und es muss nicht gerätselt werden, um was es Ihnen eigentlich geht.
Hürdenam 15.10.2021 | 09:16
Aus meiner Sicht gibt es da folgende Probleme: 1. Sie müssen beweisen, dass Ihr Antrag vor 10 Jahren bei der DRV eingegangen ist. 2. Sie müssen beweisen, dass die DRV tatsächlich nicht reagiert hat. 3. Ihrem Antrag wäre bereits vor 10 Jahren stattzugeben gewesen. 4. Es darf nicht unbillig sein, auf den Antrag von vor 10 Jahren abzustellen. 5. Evtl. ist die Einrede der Verjährung zu erheben.
Unfallam 15.10.2021 | 10:36
Vielen Dank besteht bei einem Aktenkundigen Nachweis Art. 16 DSGVO Recht auf Berichtigung mit allem was dazugehört ?
Kfkfkam 15.10.2021 | 14:28
Lets Go Wochenende. Der Troll schreibt einfach wieder ein paar Paragraphen und schon ist das halbe Forum gebunden. Äh wie sieht es denn nun mit Abs.1 aus ist der anders als Abs.2? Bitte mit Erläuterung warum diese erlassen wurden.
KSCam 15.10.2021 | 21:01
....dann ist die Rechtslage unklar.....weil immer noch niemand weiß warum es geht. Schreiben Sie doch endlich was Sie wann beantragt haben und was da bisher passiert ist. Vielleicht haben Sie ja vor 10 Jahren einen Brief an die DRV geschrieben, aber den leeren Umschlag weggeschickt? Dann hätte die DRV diesen leeren Umschlag weggeworfen, nichts falsch gemacht und wundert sich worüber Sie sich heute ärgern?
Unfallam 15.10.2021 | 20:23
ich wollte einfach nur wissen wie ist die Rechtslage wenn die Rentenversicherung alles aussitzt und nix unternimmt - zufälligerweise ?
Meine Güteam 16.10.2021 | 08:55
Dann füllt meine seine Fragen auch mit Inhalt und muss sich nicht darüber wundern, wenn man bei Ihrer Schreibfaulheit auch nur inhaltsleere Antworten bekommt. Sie scheinen ja auch alles auszusitzen und nix zu unternehmen - zufälligerweise? Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es eben heraus.
Unfallam 17.10.2021 | 12:36
Es geht sich dabei um die 26 Wochen Regelung nach einem Unfall. Kann das stimmen?
KSCam 17.10.2021 | 12:59
Ich kenne trotz 36 jähriger Tätigkeit im DRV Beratungsdienst keine " 26 Wochen Regelung nach Unfällen" Sie eiern immer noch rum statt konkret zu werden. Wenn Sie so weitermachen ist Ihre Frage hier im Forum auch in 10 Jahren noch unbeantwortet. Wahrscheinlich hatte Ihr Schreiben vor 10 Jahren eine ähnliche Qualität wie Ihre Forenanfrage - dann wundert mich nichts. Grins - nette Beschäftigung am Wochenende.
Peter T.am 17.10.2021 | 15:23
Es gibt auch keine BSG Urteile (auch keine sonstigen) wo man nach 26 Wochen AU eine EMR erhält...
Peter T.am 17.10.2021 | 16:14
Als Trolljäger sollte man doch Texte und Urteile besser lesen können, wie der Troll selbst, der immer die Urteile zitiert. Denn auch hier steht im Text nichts anderes, es gibt keine EMR nach 26 Wochen AU! Etwas anderes steht hier zu der in Zukunft auftretenden AU... "Wenn eine extrem häufige Arbeitsunfähigkeit prognostiziert werden kann, müsse dem Betroffenen eine konkrete andere Tätigkeit (Verweisungstätigkeit) benannt werden, die er ausüben könne" Aber viele kennen hier halt Begriffe wie prognostiziert, grundsätzlich oder regelmäßig nicht. Dabei wissen wir doch aus dem Leben, es kommt auf die Feinheiten und Kleinigkeiten an...
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