Guten Abend,
Wie ist ist die Einschätzung zu folgender häufiger Konstellation derzeit in 2020:
Angenommen man bezieht seit z.B. Februar 2020 eine vorgezogene Altersrente (Regelaltersrente erst 2022) mit konstantem Hinzuverdienst von 3000 € pro Monat. Dann wäre das ja neuerdings für 2020 ein Anspruch auf VOLLrente, ab 2021 dann (voraussichtlich) wieder eine TEILrente.
Soweit, so klar.
Ab Februar 2020 würde man dann nur noch den ermäßigten Krankenkassenbeitrag zahlen müssen und hätte keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Auch klar.
Jetzt die Rentenfrage:
Müsste man (zur Rettung eines möglichen KG Anspruches bei AU irgendwann später im Jahr im Anschluß an die 42 Tage Entgeltfortzahlung) nicht auch GLEICH eine 99% WUNSCHTEILRENTE beantragen?
Ein erst späterer Wechsel während oder gar nach dem Ende der Lohnfortzahlung dürfte den o.g. erhofften Erfolg nicht mehr bewirken können, oder?
Oder anders formuliert:
Die Flexi-AltersVOLLrente birgt grundsätzlich die unabänderbare Gefahr, dass nach 6 Wochen Lohnfortzahlung keine Arbeitsentgelt und auch keine KG mehr fließt - d.h. bei längere AU könnte man recht alt aus der Wäsche schauen, wenn man nicht gleich- sozusagen vorsorglich- eine 99% Rente wählt?
P.S.: dies ist eine Rentenfrage mit Aspekten aus der KV, dies ist bekannt; die KK wird mir dazu nicht weiterhelfen können ;-)
Danke für Konstruktives dazu (sonstige „kluge“ Kommentare absolut entbehrlich)