Hallo,wie ist ds nun eigentlich. Ich, Jahrgang 1957 möchtm als besondrs langjährig versicherter 2021 in Rente gehen. Habe in meiner Erwerbsbiographie 10 Monae Fachschule (ohne Beitragszahlungen) zu stehen. Kann ich dann wirklich erst später abschlagsfrei in Rente gehen und wenn ja, wann? (2023?)
Danke für die Antwort!
MfG
Danke für die Antwort!
MfG
Ja.
Hallo Träumer,
_verstehen_ Sie Ihre letzte Rentenauskunft, wo explizit die Voraussetzungen für die 'Altersrente für besonders langjährig Versicherte' dargestellt worden sind: wie viele Monate brauche ich/hab ich schon - wie viele Monate fehlen noch ...wann sind sie nach den in der Rentenauskunft zuletzt erfassten Versicherungszeiten wohl erreicht?!
Einfacher geht's doch nicht, wenn man 1 und 540 zusammenrechnen kann ...
Wenn Sie dazu eine Vorlese-/Rechenhilfe benötigen, bemühen Sie bitte die nächstliegenden Beratungsstelle ;-)
Gruß
w.
Sehen Sie in Ihre Rentenauskunft unter besonders langjährig Versicherte nach. Dort ist aufgeführt wie viele Beitragsmonate Sie haben. Dann können Sie dort sehen, wann der früheste Rentenbeginn ohne Abschläge für Sie liegt und ob Sie bis dahin die erforderlichen 540 Beitragsmonate (45 Beitragsjahren) erreicht haben.
_verstehen_ Sie Ihre letzte Rentenauskunft, wo explizit die Voraussetzungen für die 'Altersrente für besonders langjährig Versicherte' dargestellt worden sind: wie viele Monate brauche ich/hab ich schon - wie viele Monate fehlen noch ...wann sind sie nach den in der Rentenauskunft zuletzt erfassten Versicherungszeiten wohl erreicht?!
Einfacher geht's doch nicht, wenn man 1 und 540 zusammenrechnen kann ...
Wenn Sie dazu eine Vorlese-/Rechenhilfe benötigen, bemühen Sie bitte die nächstliegenden Beratungsstelle ;-)
Gruß
w.
Arrogant bis zum abwinken.
Hallo "Träumer",
Jahrgang 1957 hat die Möglichkeit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen, insofern das Lebensalter von 63 Jahren und 10 Monaten und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sind. Es ist korrekt, dass Anrechnungszeiten wegen eines Fachschulbesuchs nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden kann. Wann genau Sie Ihre 45-jährige Wartezeit erreichen, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft entnehmen oder in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer unserer Beratungsstellen erfragen.