45 Beitragsjahre

von
Walter

Hallo, ich bin Jahrgang April 1953.
Ich habe mit 61 Jahren meine 45 Arbeitsjahren voll.
Muß ich trotzdem bis 65 Jahren arbeiten ,
wenn ja, wann kann ich frühstens in Rente
gehen, ohne große Finanzielle Verluste

von
KSC

die 45 Jahre nützen erst dann was, wenn Sie tatsächlich bis 65 arbeiten - dann haben Sie mit 65 keinen Abschlag mehr.
Wenn Sie mit 63 in Rente gehen, was möglich ist, weil 35 Versicherungsjahre vorliegen, beträgt der Abschlag 9,3%.

Anders wäre der Fall nur zu beurteilen, wenn 50% Schwerbehinderung vorliegt, bzw. Sie Altersteilzeit vor 2007 vereinbart hätten (aber in diesem Fall müssten Sie das ja wissen).

Experten-Antwort

Den Ausführungen von KSC ist beizupflichten. Sofern Sie weitere Fragen zu Ihrer Rente haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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