Hallo, ich bin Jahrgang April 1953.
Ich habe mit 61 Jahren meine 45 Arbeitsjahren voll.
Muß ich trotzdem bis 65 Jahren arbeiten ,
wenn ja, wann kann ich frühstens in Rente
gehen, ohne große Finanzielle Verluste
die 45 Jahre nützen erst dann was, wenn Sie tatsächlich bis 65 arbeiten - dann haben Sie mit 65 keinen Abschlag mehr.
Wenn Sie mit 63 in Rente gehen, was möglich ist, weil 35 Versicherungsjahre vorliegen, beträgt der Abschlag 9,3%.
Anders wäre der Fall nur zu beurteilen, wenn 50% Schwerbehinderung vorliegt, bzw. Sie Altersteilzeit vor 2007 vereinbart hätten (aber in diesem Fall müssten Sie das ja wissen).
Den Ausführungen von KSC ist beizupflichten. Sofern Sie weitere Fragen zu Ihrer Rente haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.