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45 Beitragsjahre

von Walter30.04.2008 | 16:47
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Jahrgang April 1953. Ich habe mit 61 Jahren meine 45 Arbeitsjahren voll. Muß ich trotzdem bis 65 Jahren arbeiten , wenn ja, wann kann ich frühstens in Rente gehen, ohne große Finanzielle Verluste

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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1 Antworten

KSCam 30.04.2008 | 17:08
die 45 Jahre nützen erst dann was, wenn Sie tatsächlich bis 65 arbeiten - dann haben Sie mit 65 keinen Abschlag mehr. Wenn Sie mit 63 in Rente gehen, was möglich ist, weil 35 Versicherungsjahre vorliegen, beträgt der Abschlag 9,3%. Anders wäre der Fall nur zu beurteilen, wenn 50% Schwerbehinderung vorliegt, bzw. Sie Altersteilzeit vor 2007 vereinbart hätten (aber in diesem Fall müssten Sie das ja wissen).
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