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Experten-Antwort

45 Beitragsjahre erreicht, Frage an die Experten

von Pebro30.05.2007 | 09:19
3340 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, meine Frau hat in sieben Jahren die kompletten 45 Pflichtjahre gezahlt. Sie ist dann erst 59 Jahre alt. Steht ihr dann schon die volle Rente zu oder muß sie dennoch bis zum 65 Lebensjahr warten? Vielen Dank für Antworten und viele Grüße, Pebro

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist in der Tat so, das die neue Altersrente für langjährig Versicherte mit 45 Jahren Pflichtbeiträge erst mit 65 Jahren beansprucht werden kann. Liegt Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von 50) zum Rentenbeginn vor, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch früher beansprucht werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Versicherte, die langjährig – hier 45 Jahre - versichert sind, sollen von der Anhebung der Altersgrenzen von 65 auf 67 ausgenommen sein. Andernfalls, d.h. die 45 Jahre sind nicht vorhanden, kann eine Altersrente mit 65 nicht mehr bzw. nur noch mit Abschlägen beansprucht werden.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Es stand in der Diskussion, dass Arbeitnehmer in besonders belastenden Berufen, wie z.B. Dachdecker, ein früherer Renteneintritt gewährt werden soll. Dies wurde aber wieder verworfen; es ist allerdings denkbar, dass gerade zu dieser Thematik die Politik einen neuen Vorstoß in Zukunft wagen wird.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

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8 Antworten

lotscheram 30.05.2007 | 09:34
Hallo Pebro, vorausgesetzt, es bleibt bei Ihrer optimistisch-prognostischen Annahme und Ihre Frau erfüllt die 45 Beitragsjahre in sieben Jahren, kann sie diese Rentenart "Rente für besonders langjährig Versicherte" erst mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Diese Rentenart ist im Zusammenhang mit der Anhebung des Lebensalters auf 67 für die normale Altersrente, neu geschaffen worden mit der Maßgabe, ab dem 65. Lebensjahr trotzdem schon ohne Minderung die Altersrente zu bekommen.
Pebroam 30.05.2007 | 10:29
Zuerst einmal Ihnen beiden vielen Dank für die Antworten. Aber ganz verstehe ich den Sinn dieser 45 Jahre nicht, wenn der Beginn dann doch erst bei 65 Jahren eintritt? Dann hätte sie ja, vorausgestzt sie geht noch sechs Jahre arbeiten, 51 Jahre erreicht? Viele Grüße, Pebro
lotscheram 30.05.2007 | 11:16
Pedro, der Sinn der 45 Jahre ist ausschließlich, dies meine Deutung eine --Schutzklausel --, zustandegekommen im Ergebnis von Diskussionen auf der politischen Bühne im Zusammenhang mit der Anhebung des Lebensalters auf 67 für die Regelaltersrente. Man wollte dann wenigstens den Personen, die die Voraussetzung mit den 45 Jahren erfüllen, einen früheren Rentenbeginn ohne Minderung ermöglichen. Gäbe es die Regelung nicht, hätte Ihre Frau auch mit 65 die Rente noch gar nicht bekommen, auch nicht mit Minderungen. Wenn Sie denn wirklich noch bis 65 arbeiten würde, hätte sie in der Tat 51 Berufsjahre, hat aber nur Bedeutung, weil Sie deswegen eine noch höhere Rente bekäme. Schaun Sie, nach früherer Regelung konnte man die reguläre Altersrente ja auch erst ab Vollendung 65. Lbj. bekommen. Nicht selten hat man bereits mit 14 zu arbeiten angefangen, da kamen auch schon die 51 Berufsjahre zusammen. Die Auswirkung ergab sich nur für die eigene Rente.
Pebroam 30.05.2007 | 14:00
Eines verstehe ich gar nicht. Diese 45 Jahre sind doch auch für diejenigen gedacht, die nach 45 Jahren, also möglicherweise schon mit 59 Jahren ( 14 + 45 ), körperliche oder gefährlich Arbeiten (wie z.B. Dachdecker, Gerüstbauer) nicht mehr ausführen können. Was machen die denn dann zwischen 59 und 65 Jahren ? Viele Grüße, Pebro
?am 30.05.2007 | 14:56
Klare Antwort: weiterarbeiten. Immerhin "spart" man zwei Jahre (65 statt 67).
Pebroam 30.05.2007 | 19:27
Fragen über Fragen.......? Führen denn dann die 6 zusätzlichen Jahre über die 45 Pflichtjahre zu einer höheren Rente bei Weiterarbeit und auch Weiterzahlung?Ansonsten macht es ja wenig Sinn weiterzuzahlen, da man ja die Endrente schon erreicht hat? Irgendwie erscheint mir das Ganze nicht schlüssig. Viele Grüße, Pebro
lotscheram 30.05.2007 | 21:22
Den Ausdruck Pflichtjahre kenne ich nur aus einer früheren Zeit, jedenfalls haben die 45 Jahre damit überhaupt nichts zu tun. Im Zusammen mit der Anhebung des Lebenslalters ist dazu alles gesagt worden. Mit Bezug auf die Rentenhöhe eigentlich auch schon. Mehr Jahre mit Rentenbeiträgen bringen mehr Rente. Betrachten Sie die letzte der Frau zugegange Renteninformation und schaun Sie mal auf die ermittelte Rente zum heutigen Zeitpunkt ohne Hochrechnung. Wenn Sie mit diesem Betrag zufrieden sind und nach mehr Ihr Sinn nicht steht, können Sie es als "Endrente" betrachten. Da könnte auch die Frau gleich aufhören zu arbeiten. Für die meisten Mitbürger reicht aber die künftige Rente überwiegend nicht aus und weil zudem es nur wenigen vergönnt ist bis 63, noch viel weniger bis 65 oder gar 67 zu arbeiten, ist man für jeden Zugewinn dankbar den man aus Arbeit erzielen kann. Was soll den daran unschlüssig sein?
Käthe Deigner-Tiemannam 12.11.2010 | 12:14
Ich bin 1954 geboren und habe bereits 40 Jahre Beitragspflichtig gearbeitet. Wann kann ich mit einer Schwerbehinderung von 50 % früphestens ohne Abzüge in Rente gehen?
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