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Experten-Antwort

45 Beitragsjahre vor Alter 63

von Monika John13.03.2014 | 16:22
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4 Antworten

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Hallo, die 45 Beitragsjahre hatte ich bereits mit 60 zusammen. Dieses Jahr werde ich "erst" 62 und bin dann bei 47 Beitragsjahren. Reichen allein die Beitragsjahre um mit 62 in Rente zu gehen oder muss ich bis 63 arbeiten? Wenn ich nicht bis 63 arbeiten will, wie hoch wäre dann ggf. der Abschlag? Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.

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3 Antworten

KSCam 13.03.2014 | 17:27
Vor 63 können Sie nur bei Schwerbehinderung in Altersrente gehen (oder falls Sie wegen eines vor 2007 abgeschlossenen Altersteilzeitvertrages einen Vertrauensschutz hätten). Ansonsten ist die Rente erst mit 63 möglich. Bei Jahrgang 1952 haben Sie derzeit mit 63 9% Abschlag, sofern das neue Gesetz mit den 45 Jahren kommt, ist der Abschlag mit 63 möglicherweise weg. Wenn Sie nicht bis 63 arbeiten wollen, müssen Sie das nicht, nur Rente gibts dann wohl nicht gleich sondern erst mit 63.
W*lfgangam 13.03.2014 | 20:04
Ergänzend zu KSC: Wenn Sie sich ein 'Sabbat-Jahr' vor der Rente gönnen wollen, denken Sie auch an die Krankenversicherung. Sofern Sie nicht in die Familienversicherung (beim Ehepartner) reinfallen, müssen Sie sich freiwillig krankenversichern, mind. rd. 150 EUR/mtl. Ist Ehepartner Beamter oder ggf. anderweitig KV-Beitrag erhöhende Umstände vorliegen (Ihre rentable kleine Windkraftanlage mit 175 Rotoren auf dem Nebengrundstück), kann das nochmal richtig teuer werden (sein halbes Einkommen für die Bemessung Ihres freiwilligen Krankenversicherungsbeitrages/oder Ihr Nebeneinkommmen). Alternativ bietet sich die Arbeitslosenmeldung an (mit weiterer Rentensteigerung, allerdings 12 Wochen Sperrfrist - kein Alo-Geld + ggf. freiw. KV), dann müssen Sie allerdings die 'Spielregeln' des Arbeitsamtes mitspielen wollen/müssen. Wenn Sie 'ernsthafte' gesundheitliche Probleme haben, kommt vielleicht auch eine altersunabhängige Erwerbsminderungsrente (EM) infrage. Angesichts Ihrer langen Versicherungszeiten wäre z. b. mit 62 noch ein Abschlag von 3,6 % bei dieser Rente zu machen (EM-Renten hängen aber grundsätzlich nicht vom eigenen Wunschbeginn ab, das Datum des Rentenfalls wird med. ermittelt, auch rückwirkend). Vielleicht suchen Sie doch mal die nächste Beratungsstelle auf, genug Vorabinformationen haben Sie jetzt :) Gruß w.
Monika Johnam 13.03.2014 | 20:42
Vielen Dank für die Infos.
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