Hallo,
ich habe am 1.9.1977 meine 3jährige Ausbildung begonnen und erfolgreich abgeschlossen. Seitdem arbeite ich ohne Unterbrechung.
Meine Frage:
aufgrund der Medieninformationen könnte ich erst mit 64Jahre+6Monate ohne Abschlag gehen obwohl ich bereits 45 Beschäftigungsjahre mit 61 Jahren erreicht habe?
Was ist denn korrekt?
Wie lange muss ich arbeiten?
Vielen Dank für die Info
Die Medienberichte sind richtig , abschlagsfreie Rente mit63 für Jahrgang 61 mit 64 +6
Ich bin auch 61 geb. uns bringt das nicht viel, ein paar Jahrgänge bekommen von der Nahles ein Stück Zucker. Der 52 geb.ist, kann bei 45 Beitragsj. mit 63 in Rente ohne Abschlag. Jeder weitere Jahrgang arbeitet je 2 mon. länger. Also 61 geb. wie Sie schreiben 64 u 6 mon. Man hätte den Leuten von Anfang an richtig sagen müssen, das nur 52 u früher geb. mit 63 in Rente können. Den Vorteil bei Schwerbeh. von 2 J. früher fällt auch unter den Tisch, ich vergleiche den VDK mit einem Kegelverein, wir sind ausgetreten, schönes Wochenende Ihnen
Liebe Frau L.
Es war bekannt das es die Jahr. 51 / 52 betrifft und für die späteren Jahrgänge es in 2 Monatsschritten später zutrifft. Es ging durch die Presse und im Internet war es auch zu lesen.Außerdem war es im Koalisitionsvertrag zu lesen. Liebe Grüße Reinhardt
Koalitionsvertrag , so mus es heißen.
nicht ganz ausformuliert, aber man/frau konnte es schon ahnen:
"Langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, können ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das
vollendete 65. Lebensjahr angehoben."
ANGEHOBEN ...das haben auch 'Medien' kaum berichtigt bzw. immer weiterhin auf abschlagsfreie Rente ab 63 _für Alle_ sich bezogen/eine Schlagezeile nach der anderen gedruckt/ins Netz gestellt ...blöd nur, wenn man den Folgesatz (als Redakteur/betroffener Interessierter) nicht lesen/verstehen kann/will ;-)
https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
(Seite 53)
Gruß
w.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Ja die Schlagzeilen am Anfang, bei 45 J. Beitrag mit 63 in Rente. So mit der Zeit haben viele erst verstanden , 53 geb. müssen schon länger arbeiten.
Wenn Sie jetzt mit 45 Jahren ebenfalls mit 64 + 6 in die abschlagsfreie Rente gehen könnten, genau wie Schwerbehinderte dieses Jahrgangs auch (DIE ALLERDINGS NUR 35 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSJAHRE BENÖTIGEN!) ...wo sehen Sie jetzt den Verlust eines 'Vorteils' – den Sie über die wesentliche geringere Mindestversicherungszeit immer noch behalten?
Gruß
w.
Sie Wolfgang sehen das bei den Schwerbeh. etwas anders, habe schon mehr von Ihnen darüber gelesen. Ich gehe immer davon aus, Rente ohne Abschlag, da sich viele das nicht leisten können. Also 53 geb. Schwerbeh. 63 J. u 7 mon. ohne Abschlag. Neue Rente 63 J. u 2 mon. ohne Abschlag, also Vorteil für Schwerbeh. noch 5 mon.? oder sehe ich etwas nicht richtig. Mein Rentenberater hier vor Ort, informiert auch die Leute gerne über den hohen Abschlag. Was bringt mir das ich mit Schwerbeh. mit 60 u 7mon. in Rente kann , mit 10,8 % Abschlag. Erst wollen viele schnell in Rente, dann heulen sie mit 1000 Euro Netto Rente anderen die Ohren voll, wie mein Bruder.
Hallo Albert T.
da hat vielleicht der VdK oder SoVD versagt, auch für behinderte Menschen bei 45 Jahren eine bessere Rentenregelung vehement einzufordern. ...anschließend kommen dann noch die Frauen, die meinen, ab 60. weiterhin eine ungekürzte AR bei 45 Jahren erhalten zu müssen ;-)
Ich bleibe bei meiner Ausage, das schwerbehinderte Menschen in keinem Fall bei der Rente schlechter behandelt werden, als vor dem 'Rentenpaket' - auch wenn es rein moralisch/gefühlt sicher Fragen aufwirft ...die Ihnen der Ihnen an nächsten stehende B-Abgeordnete sicher beantworten kann (wenn er statt Handheben/dafür inhaltlich konkret dazu überhaupt eine fundierte Meinung hat ;-) )
Gruß
w.
Hallo rund22,
Ihre Informationen sind richtig. Auch wenn Sie bereits mit 61 Jahren 45 Beschäftigungsjahre erreicht haben, können Sie - nach dem neuen Gesetz - erst mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Das seit 1.7. geltende neue Rentengesetz sieht vor, dass Geburtsjahrgänge bis 1952 mit 63 Jahren abschlagsfrei Altersrente beanspruchen können, ab Jahrgang 1953 wird diese Altersgrenze pro Jahrgang um 2 Monate angehoben, so dass sich für Sie die Altersgrenze von 64 Jahren und 6 Monaten ergibt, auch wenn Sie bereits früher 45 Beschäftigungsjahre erreicht haben.